Anlage IV. Gesetzliche bestimmungen

  • Königliches Gesetzesdekret 5/2004 vom 5. März, durch das die Neufassung des Gesetzes zur Einkommensteuer Nichtansässiger „Impuesto sobre la Renta de no Residentes” (IRNR**) gebilligt wird (Staatsanzeiger vom 12. März)

  • Königliches Dekret 326/1999 vom 26. Januar, durch das die Verordnung der Einkommensteuer Nichtansässiger „Impuesto sobre la Renta de no Residentes” (IRNR**) gebilligt wird (Staatsanzeiger vom 27. Februar)

  • Königliches Dekret 1080/1991 vom 5. Juli, durch das die als Steuerparadies angesehenen Länder oder Gebiete festgelegt werden (Staatsanzeiger vom 13. Juli)

  • Verordnung vom 9. Dezember 1999, durch die das Formular 216 zur Erklärung und Einzahlung der Einbehaltungen und V orauszahlungen bestimmter, der Einkommensteuer Nichtansässiger „Impuesto sobre la Renta de no Residentes” (IRNR**) unterliegender Einkünfte nichtansässiger Steuerpflichtiger ohne Betriebsstätte und das Formular 296, die Jahreszusammenfassung der Einbehaltungen und Vorauszahlungen für besagte Einkünfte, beide in Peseten und Euro, sowie bestimmte Regelungen hinsichtlich von Konten Nichtansässiger gebilligt werden (Staatsanzeiger vom 16. Dezember).

  • Verordnung HAC/3626/2003 vom 23. Dezember, durch die die Formulare 210, 211, 212, 213 und 215 der Einkommensteuer Nichtansässiger „Impuesto sobre la Renta de no Residentes” (IRNR)**, die für Einkünfte, die ohne Betriebsstätte erzielt werden, für Einbehaltungen vom Erwerb von Immobilien bei Nichtansässigen ohne Betriebsstätte und für die Sonderbesteuerung auf Immobilien von nichtansässigen Körperschaften benutzt werden müssen, sowie das Formular 214 für die vereinfachte Vermögen- und Einkommensteuererklärung von Nichtansässigen gebilligt werden; es werden die allgemeinen Bedingungen und das Verfahren der Vorlage dieser Erklärungen auf elektronischem Weg über das Internet festgelegt sowie weitere rechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Steuer für Nichtansässige (Staatsanzeiger vom 30. Dezember)

  • Verordnung vom 21. Dezember 2000, durch die die allgemeinen Bedingungen sowie das Verfahren zur Abgabe der Steuererklärungen auf elektronischem Weg über das Internet, u.a. anwendbar für die Formulare 216 und 296, festgelegt werden (Staatsanzeiger vom 28. Dezember)

  • Verordnung vom 12. Juli 2000, durch die das Antragsformular der Steueroption gemäß Artikel 33 des Gesetzes 41/1998 vom 9. Dezember zur Einkommensteuer Nichtansässiger und Rechtlicher Vorschriften „Impuesto sobre la Renta de no Residentes y Normas Tributarias”, anwendbar für steuerpflichtige natürliche Personen, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässig sind, sowie die Stelle, die Art und Weise und die Frist für die Abgabe geregelt werden (Staataanzeiger vom 14. Juli)

  • Verordnung vom 13. April 2000, durch die das Verfahren zur Einbehaltung mit dem jeweils entsprechenden Satz oder zur Befreiung bei Zins- und Dividendeneinkünften aus der Emission von börsenfähigen Wertpapieren, die die Steuerpflichtigen ohne Betriebsstätte erzielen und die unter die Einkommensteuer für Nichtansässige „Impuesto Sobre la Renta de no Residentes” (IRNR**) fallen, festgelegt wird, mit Ausnahme der Zinsen aus bestimmten Staatsschuldtiteln (Staatanzeiger vom 18. April)

  • Verordnung HAC/921/2002 vom 24. April, durch die das Formular 291 der informativen Steuererklärung über die Einnahmen aus Konten Nichtansässiger, die von Nichtansässigen ohne Betriebsstätte, die dem „Impuesto sobre la Renta de no Residentes” (IRNR)** unterliegen, erzielt werden, sowie die konkreten und logischen Entwürfe für die direkt per Computer lesbare Abgabe und das entsprechende Abgabeverfahren auf elektronischem Weg gebilligt werden (Staatsanzeiger vom 27. April)

  • Verordnung HAC/117/2003 vom 31. Januar, durch die die Formulare zur Meldung des Ansässigkeitswechsels an die Steuerbehörden im Zusammenhang mit den Einbehaltungen aus Arbeitserträgen gebilligt und die Art, die Abgabestelle sowie die Frist zur Vorlage geregelt werden (Staatsanzeiger vom 1. Februar)

(Septiembre 2004)

Quelle: spanisches Finanzamt AEAT,  hier unten die komplette Version.

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