Dokumente Firmen-übertragung

 

Folgende Dokumentation erhalten Sie von uns beim Kauf einer Vorratsgesellschaft

 

  • Gründungsurkunde der Gesellschaft, eingeschrieben in das entsprechende Registro Mercantil (Handelsregister) am Gründungsort. Bei Gesellschaften, bei denen das Kapital im nachhinein, nach der Gründung erhöht wurde, wird in der Urkunde ebenfalls die Kapitalerweiterung aufgenommen.

  • Definitive Steuernummer: CIF. Mit dem definitiven CIF Ihrer Gesellschaft können Sie direkt aktiv und geschäftstätig werden. Die CIF muss bei allen geschäftlichen Aktionen und Steuerformularen angegeben werden.

  • Das Formular, Modelo 036, bereitet den Beginn der Aktivitäten vor. Mittels dieses Formulars erhält die Gesellschaft den vorläufigen und den endgültigen NIF auch CIF genannt.

  • Bescheinigung der Bank über das in bar eingezahlte Gründungs-Gesellschaftskapital. Bei einer Standard-SL wurde das Gesellschaftskapital von 3000,-€ eingezahlt und wieder entnommen. Kontostand 0.-€.

  • Annullierter Kontovertrag, der vor Verkauf gekündigt wurde, die beste Garantie, um die Schuldenfreiheit der Firma zu gewährleisten. Durch diese Praxis wird Missbrauch vermieden. Auf Wunsch leisten wir Hilfe nach Übertragung bei der Eröffnung eines neuen Firmenkontos.

Solange die Gesellschaft in unserem Besitz ist, werden alle fälligen Steuererklärungen der inaktiven Gesellschaft (Körperschaftssteuer (IS) und Jahresabschluss) von uns fristgerecht abgegeben. Sobald die Gesellschaft übertragen ist, erhält der Kunde alle Erklärungen der Körperschaft-steuer-Formulare.

Bei älteren Gesellschaften erhalten Sie alle Jahresabschlüsse der Inaktivität der Gesellschaft.

Die notariellen Urkunden über den Verkauf der Gesellschaftsanteile. Mit den Kopien kann nach notarieller Übertragung die Eintragung ins Handelsregister vorgenommen werden.