EXISTENGRÜNDUNG

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Existengründung

Haben Sie darüber nachgedacht, ein eigenes Unternehmen zu gründen?

Neuanfang in Spanien – Existensgründung! Was müssen EU- Bürger tun, um in Spanien als Gewerbetreibende tätig werden zu können?

Wollen Sie als Selbständiger (Autónomo) in Spanien wirtschaftliche Aktivitäten nachgehen, müssen Sie sich zuvor beim Finanzamt in Spanien anmelden. Dafür ist mittels Antragsformular (Modelo) ein Antrag auf Eintragung und Anmeldung (Alta) in das Steuerregister (Censo) der Unternehmer, Freiberufler erforderlich.

KURZFORM

Gewerbeanmeldung: (Alta en impuestos sobre Actividades Económicas)

Diese muss bei der AEAT (Finanzamt) beantragt werden.

Benötigte Formulare: N.I.E. (Número de Identificación para extranjeros – Ist gleichzeitig auch die Steuernummer für Ausländer, der N.I.F. = Número Identificación Fiscal) oder die Residencia, Personalausweis / Pass sowie eine spanische Adresse. Erforderlich dafür sind die Anmeldeformulare: Modelo 036 („declaración censal“) oder gegebenenfalls das vereinfachte Formular Modelo 037 („declaración censal simplificada“), je Fall, unterschiedlich.

Danach muss innerhalb von 14 Tagen die Gewerbesteuer entrichtet werden ( Impuesto sobre actividades economicas = I.A.E.)
Die Gewerbesteuer variiert je nach Branche und Gemeinde. Als nächster Schritt erfolgt die Declaración Censal – Meldung Anmeldung beim Finanzamt.
Hierbei wird bestimmt, welche vierteljährlichen Voranmeldungen zu entrichten sind.

Schließlich muss sich der Einzelunternehmer bei der Seguridad Social (Pflichtversicherung für Selbständige) anmelden.
Der monatliche Beitrag beträgt momentan ca. 290,- Euro. Unternehmer, die eine Geschäftstätigkeit mit Publikumsverkehr ausüben wollen, müssen außerdem zusätzlich die Licencia de Apertura (städtische Eröffnungsgenehmigung) einholen.

AUSFÜRLICH

Erforderliche Schritte zur Registrierung als Selbständiger, Freiberufler im Jahr 2021

Der Registrierungsprozess für Selbständige besteht im Wesentlichen aus zwei Verfahren, die alle Selbständigen durchlaufen müssen: Registrierung beim Finanzamt (Hacienda, AEAT= Agencia Estatal de Administración Tributaria) und die Registrierung bei der Sozialversicherung (tesorería general de la seguridad social).

Darüber hinaus gibt es andere Verfahren, denen sich der Unternehmer je nach auszuführender Tätigkeit stellen müsste. Wenn Sie beispielsweise ein Geschäft eröffnen oder verantwortliche Mitarbeiter haben, müssen Sie zusätzliche Verfahren durchführen, z. B. die Registrierung der Mitarbeiter bei der Sozialversicherung.

In jedem Fall gibt es zwei Verfahren, die alle Unternehmer durchführen müssen, um ihre Tätigkeit aufzunehmen:

Registrierung beim Finanzministerium über die Formulare Modelo 036 oder gegebenenfalls Modelo 037.

Registrierung bei der Sozialversicherung nach dem Modell TA.0521.

Die Registrierung bei der Sozialversicherung besteht im Wesentlichen aus der Einreichung des Formulars TA.0521. In diesem Prozess müssen auch der D.N.I. (Documento Nacional de Identidad) oder bei Ausländer der Reisepass (RP), Bundespersonalausweis (BPA) , N.I.E. Nummer und die Anzahl der mit der Sozialversicherung verbundenen Personen angegeben werden. Es ist ratsam, darauf vorbereitet zu sein: Es ist wichtig, einerseits die Grundlage der Beiträge und die Berechnung der monatlich zu zahlenden Selbstständigenquote zu berücksichtigen und zum anderen die *Flatrate und andere Hilfsmittel, die die Zahlung von Beiträgen reduzieren können.

Wenn diese Fragen geklärt sind und Sie selbst eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen, müssen Sie auch im Sonderregime für Selbstständige (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos, kurz RETA) registriert sein.

Es ist am besten, beides gleichzeitig zu registrieren, da nur in diesem Fall – wenn das Datum der Registrierung bei der Sozialversicherung und das Datum der Registrierung bei dem RETA gleich sind – Selbstständige sich für den Pauschalpreis (*Flatrate ) entscheiden können, solange die Voraussetzungen erfüllt sind, um davon zu profitieren.

Wenn die Daten nicht übereinstimmen, ändern sich die Dinge. Wenn Sie sich zuerst im FA und dann in der Sozialversicherung registriert haben, ist das Datum rückwirkend und Sie müssen die Tage der Differenz bezahlen. Wenn Sie sich dagegen schon einmal bei der Sozialversicherung registriert haben, haben Sie 30 Tage Zeit, dies beim FA zu tun. In keinem dieser beiden Fälle hätten Sie die Möglichkeit, auf die Flatrate zuzugreifen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, um sich im RETA zu registrieren:

Gehen Sie persönlich zu einer der Sozialversicherungsdelegationen, wo Sie das TA.0521-Formular zusammen mit Fotokopien Ihres RP oder BPA und NIE oder die Residencia einreichen müssen.

Auch möglich über das Internet. Um jedoch auf diese Option zugreifen zu können, benötigen Sie das digitale Zertifikat oder die Cl@ve. In diesem Fall kann die Registrierung sofort durch Ausfüllen des Formulars TA 0521 online über die elektronische Zentrale des Finanzministeriums gesendet werden. Wenn Sie sich für diese zweite Möglichkeit entscheiden, müssen Sie eine spanische Mobiltelefonnummer angeben, an die automatisch eine Nachricht mit einem Code gesendet wird, von der aus der Vorgang abgeschlossen werden kann.

Das Modell, das ausgefüllt und zur Registrierung bei der Sozialversicherung abgeliefert werden muss, ist wie bereits erwähnt das TA.0521 und besteht aus zwei Seiten. Die ersten Seiten sind personenbezogene Daten, Angaben zum Antrag, zur beruflichen Tätigkeit und für die Lastschrift von Gebühren und weiteres abgefragt. Darüber hinaus wird in Abschnitt 3 des Modells das Epigraf der IAE angefordert, bei der Sie sich beim Finanzamt registriert haben.

Direkt neben dem IAE-Epigraf wird der CNAE-Code (Clasificación Nacional de Actividades Económicas) angefordert.

Die CNAE-Codes entsprechen den IAE-Überschriften (I.A.E.=Impuesto sobre Actividades Económicas), dienen jedoch statistischen Zwecken und nicht der Steuerkontrolle.

CNAE-Codes:

Das zweite Blatt ist etwas komplexer, da es mehrere Optionen zur Auswahl enthält. Dies beinhaltet zum Beispiel die Wahl der Beitragsbasis oder der Berufsgenossenschaft Versicherung (MUTUAS DE ACCIDENTES DE TRABAJO). Dieser letzte Vorgang ist obligatorisch, verursacht jedoch keine zusätzlichen Kosten. Beide Themen werden in Zukunft sehr wichtig sein, da die Beitragsbasis die Leistungszahlungen wie vorübergehende Erwerbsunfähigkeit, Einstellung der Tätigkeit oder Pensionierung dadurch bestimmt werden, die der Selbständige erhalten wird, und die jeweilige Berufsgenossenschaft die zuständige Stelle sein wird für die Abwicklung und Zahlung all dieser Leistungen.

Die Anmeldung bzw. Registrierung im Finanzministerium ist der erste Schritt, mit dem ein Unternehmer dem Finanzamt (FA) mitteilt, dass er seine Tätigkeit als Selbständiger aufnehmen wird. Dies ist ein obligatorischer Schritt: Für Jede natürliche Person oder juristische Person (Firma), die eine wirtschaftliche Tätigkeit in Spanien beginnt, muss sich im Voraus beim Finanzamt Anmelden und registrieren lassen.

Um sich beim FA Anzumelden-registrieren zu lassen, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten und Modelle: 036 und 037. Um den Beginn der Aktivität mitzuteilen, muss das Formular ausgefüllt und persönlich eingereicht oder online über die Website der Agentur an das FA übermittelt werden.

Es ist wichtig, das Formular korrekt auszufüllen, da abhängig von den Feldern, die  auf dem Formular markiert werden, einige oder andere Steuerpflichten entstehen. In den Modellen  werden wichtige Aspekte ausgewählt, bei denen besondere Sorgfalt geboten ist.

Der erste wichtige Schritt, um mit dem Ausfüllen dieser Modelle zu beginnen, besteht darin, die IAE –Aktivität (Impuesto sobre Actividades Económicas), in der sich die Aktivität befinden wird, klar zu definieren. Dies ist eine der Hauptschwierigkeiten, die bei der Registrierung beim FA auftreten. Abhängig von der gewählten Position ändern sich sowohl die Art der Abrechnung – mit oder ohne Mehrwertsteuer, mit oder ohne Einkommensteuer (IRPF)- als auch die einzureichenden vierteljährlichen Erklärungen (Declaración Trimestral).

Vereinbaren Sie einen Termin bei der Steuerbehörde.

Nachdem Sie die IAE ausgewählt haben, in die die Aktivität am besten passt, müssen Sie zunächst einen Termin auf der Website der Steuerbehörde vereinbaren. Dazu müssen Sie:

Zur Webseite des Finanzamtes gehen auf cita previa AEAT klicken, wo Sie aufgefordert werden, Ihre NIE Nummer, Ihren Nachnamen und Ihren Vornamen einzugeben.

Unter den zwei möglichen Verfahren müssen Sie die Option Cl@ve PIN oder die Akkreditierung durch das digitale Zertifikat (certificado digital) auswählen.

Sie werden vier Kästchen sehen, die Sie aktivieren können. Wählen Sie die mit 036/037. IAE. NIF. Beschriftet und ändert die Adresse und vervollständigt den Rest der Daten (Handynummer und E-Mail), um einen Termin anzufordern.

Um die Registrierung im Censo vom FA zu formalisieren, gibt es zwei Möglichkeiten:

Präsentieren Sie das 036- oder das 037-Formular. Es ist notwendig, die Unterschiede zu verstehen und eines der beiden zu wählen: Während das Modelo 036 insgesamt 8 Blätter hat, hat das Modelo 037 nur 3, die Erklärung, dass Modell 037 – ist die vereinfachte Version von 036 – und ist nicht für jeden Selbstständigen verfügbar. Darüber hinaus muss das Modell 036 auch vorgelegt werden, wenn Sie Produkte außerhalb der Europäischen Union verkaufen möchten. Die Auswahl des Modells empfehlen wir von Experten, die die verschiedenen Bereiche des einzureichenden Formulars untersuchen – ob es sich um 036 oder 037 handelt.

Bedenken Sie:

Man MUSS vorsichtig sein, da die Registrierung der sensibelste Teil des Prozesses ist, in dem nicht nur die personenbezogenen Daten mitgeteilt werden, sondern auch die Aktivität, die sich der Unternehmer widmen wird, der Standort des Geschäfts ist auch wichtig wegen der Steuern (Lokale Steuern) die Sie zahlen müssen.

Wenn Sie sich für die Online-Methode entscheiden, um eines der beiden Modelle zu präsentieren, ist wie bereits erwähnt hierfür entweder die Cl@ve ein PIN-Code oder ein digital Zertifikat notwendig.

Quelle:

AGENCIA ESTATAL DE ADMINISTRACIÓN TRIBUTARIA Guia censal

AEAT

Alternative zur Gewerbeanmeldung:

Gründung einer spanischen Gesellschaft eine Sociedad Limitada (SL – spanische GmbH) oder eine Sociedad Anónima (SA – spanische AG). Eine Gesellschaft bietet sowohl Haftungsschutz sowohl zahlreiche andere Vorteile.

Sociedad limitada (S.L.): spanische GmbH

Sociedad Anónima (S.A.): Spanische Aktien Gesellschaft

Sociedad Unipersonal (S.L.U.): Einmanngesellschaft

Actividad mercantil : Handelstätigkeit

Die Flatrate für Start-ups

 

Sozialversicherung – Leistungsbeiträge:

HINWEIS!

Die Flatrate

Flatrate Gebühr für neue Selbständige –

Die Flatrate besteht aus der Zahlung von ca. 80 Euro (inkl. Steuern) für den Selbständigenbeitrag, statt der derzeit Monatlichen ca. 296,15 Euro Mindestgebühr, wie üblicherweise.

Zunächst wurde es nur für Personen unter 30 Jahren zugelassen, jetzt ist es auf alle neuen Selbstständigen unabhängig von ihrem Alter ausgeweitet worden.

Diese Maßnahme soll dem selbstständigen Unternehmer helfen, damit die Selbstständigkeit gefördert wird und zur Gründung eines Unternehmens ermutigt wird.

Von dieser Maßnahme können Unternehmer unabhängig von ihrem Alter profitieren, die sich zum ersten Mal für das RETA anmelden oder in den letzten fünf Jahren keinen Beitrag zu diesem System geleistet haben.

Die Pauschale für Selbständige ist eine Maßnahme zur Förderung der Selbstständigkeit. Es besteht in der Zahlung eines ermäßigten monatlichen Beitrags an die Sozialversicherung als Selbständiger.

Die monatliche Zahlung an die Sozialversicherung für diejenigen, die diesen Satz erhalten, beträgt in den ersten 12 Monaten 80 € pro Monat, anstatt ca.296,15.-€.

Was beinhaltet der Leistungsbeitrag?

 

Die monatliche Zahlung von 80 € / Monat beinhaltet Einzahlung in die Rentenkasse, Versicherung bei Unfall oder arbeitsbedingter Krankheit, Aufgabe der Erwerbstätigkeit.

Daher besteht das klare Ziel darin, das Unternehmertum und die Eintragung in die Sonderregelung für Selbständige zu erleichtern.

Voraussetzungen für den Zugang zur Flatrate

Aktuell gibt es Änderungen bezüglich der notwendigen Anforderungen.

Sie müssen derzeit mehrere Anforderungen erfüllen, wenn Sie auf diese Hilfe zugreifen möchten:

Sie dürfen in den letzten 5 Jahren nicht als Selbständiger im RETA gemeldet gewesen sein, oder mindestens 3 Jahre, wenn Sie den Bonus zuvor beantragt haben.

Man konnte auch nicht der Administrator eines Unternehmens sein. Dafür mussten monatlich mehr als 320 € gezahlt werden. Aber seit September 2020 hat der stellvertretende Generaldirektor der Sozialversicherung (Seguridad Social) eine Änderung der Kriterien bei der Anwendung erlassen, zum Anreiz, und die selbstständigen Unternehmen haben bereits einen Anspruch auf die Pauschale, wenn sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllen.

Falls noch nicht geschehen, empfehle ich Ihnen unseren Artikel zur neuen Flatrate für selbstständige Unternehmen zu lesen.

Sie dürfen kein freiberuflicher Mitarbeiter sein. Auch selbstständigen Familienangehörigen können nicht auf die Flatrate zugreifen.

Sie können auch nicht darauf zugreifen, wenn Sie mehrere Aktivitäten haben. Wenn Sie selbstständig und unselbständig sind und sich für den entsprechenden Bonus für Beitragszahler beider Sozialversicherungssysteme entscheiden, haben Sie ebenfalls keinen Anspruch auf die Pauschale.

Wichtiger Hinweis:

MERKEN! Wenn Ihre Situation nicht ganz klar ist, hat das letzte Wort die Sozialversicherung, die Ihren Antrag zulässt oder nicht.

Um die Flatrate zu erhalten, muss dies zwingend der Vorgaben geschehen, und muss bei der „ERST ANMELDUNG“ beantragt werden.

Die Gebühr für die Dienstleistung „Anmeldung Autónomos mit Flatrate“ beträgt 360.- € MwSt./IVA inklusive an.

Für den Fall, dass Sie unsere Dienstleistung wünschen, einfach auf das BESTELL-FORMULAR klicken.

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Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

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