Wissenswertes beim hauskauf

Traumhaus an der Sonne !

Was man unbedingt beim Immobilienerwerb in Spanien beachten sollte!!!

Viele Deutsche, laut einer Empirica Studie ca 350 000, träumen von einem Haus in Spanien. Es gibt nun aber, gerade in Spanien, einige Besonderheiten und Gefahrenpotentiale, die man unbedingt beachten sollte. Wichtig ist zu wissen, dass in Spanien ein Immobilienkaufvertrag auch rechtswirksam ist, wenn keine notarielle Beurkundung vorgenommen wurde. Auch mündliche Verträge sind voll rechtswirksam.
Aus diesen Gründen ist es empfehlenswert das Objekt vor dem Kauf eingehend zu prüfen und einige wichtige Regeln zu beachten.

Auszug aus dem Grundbuch
Unbedingt sollte sich der Käufer einen aktuellen Grundbuchauszug des betreffenden Objektes besorgen. Hier kann man feststellen, ob der Verkäufer auch der tatsächliche Eigentümer ist und ob das Haus/Grundstück belastet ist. Außerdem kann man überprüfen ob die richtigen Angaben zu bebauter Fläche und Nutzungsfläche und Grundstückgrenzen eingetragen sind.

uch sich zu erkundigen, ob kommunale Bebauungs- oder Urbanisationpläne vorliegen, die das betreffende Objekt betreffen.

Wenn man selber bauen will ist zu prüfen, ob das Land auch bebaut werden darf. Um keine unangenehme Überraschungen zu erleben sollte man sich unbedingt eine Bebaubarkeitsbescheinigung beim zuständigen Bauordnungsamt beschaffen. Insbesondere spezielle Naturschutzgebiete sollten vermieden werden.

Bei ländlichen Projekten sollten ebenfalls Wegerechte; Leitungsrechte und Nutzungsrechte von Brunnen geprüft werden.

Um Missverständnisse und spätere Probleme zu vermeiden sollte sich der Käufer alle besonderen Zusatzvereinbarungen schriftlich vom Verkäufer geben lassen.

Unbedingt empfehlenswert ist die Abwicklung mittels eines notariellen Kaufvertrages. Im Anschluss daran sollte der Käufer direkt in den Grundbuchauszug eingetragen werden.Š Spanieninfo.BIZ

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