Steuerpflicht für Rentner in Spanien

Sind deutsche Rentner in Spanien steuerpflichtig?

Deutsche Rentner in Spanien – Besteuerungsrecht und Kontrollmitteilungen

Steuerliche Ansässigkeit: Wann sind Rentner in Spanien steuerpflichtig? (183-Tage-Regel & Lebensmittelpunkt)

Das Wichtigste in 3 Minuten

Liegt Ihr steuerlicher Wohnsitz in Spanien, sind Sie dort grundsätzlich mit Ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig – also auch mit Renten aus Deutschland.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht und wie eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

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Inhaltsverzeichnis

  • Wann gelten Sie in Spanien als steuerlich ansässig?
  • Welche Renten werden wo besteuert?
  • Was bedeutet das DBA Deutschland–Spanien praktisch?
  • Müssen Sie in Spanien eine Steuererklärung abgeben?
  • Typische Fehler – und wie Sie diese vermeiden
  • NIE-Nummer: Warum Sie diese immer benötigen
  • Aufenthalt / CUE („Residencia“): was es ist – und was nicht
  • FAQ

Für Rentner, die vor dem 1. Januar 2015 Rente bezogen haben, ändert sich nichts. Die Rente ist nur in Spanien zu versteuern, und in Deutschland ist keine Steuererklärung abzugeben.

1) Wann gelten Sie in Spanien als steuerlich ansässig?

In der Praxis ist der wichtigste Richtwert ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Kalenderjahr in Spanien oder der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen. In diesen Fällen behandelt Spanien Sie in der Regel als steuerlich ansässig, mit der Folge einer unbeschränkten Steuerpflicht und der Pflicht zur Erklärung des weltweiten Einkommens.

Wichtig:
„Steuerlich ansässig“ ist nicht gleichbedeutend mit „gemeldet“ (Empadronamiento) oder „registriert“ (CUE). Diese Umstände können Hinweise liefern, ersetzen jedoch keine eigenständige steuerliche Beurteilung.


2) Welche Renten werden wo besteuert?

Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung)

Sind Sie in Spanien steuerlich ansässig, wird die gesetzliche Rente grundsätzlich in Spanien im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) erfasst.
Je nach Rentenbeginn kann zusätzlich eine
begrenzte Besteuerung in Deutschland (Quellensteuer) greifen.

Beamtenpensionen

Beamtenpensionen stellen regelmäßig eine Sonderkategorie dar. In vielen Fällen liegt das Besteuerungsrecht beim sogenannten Kassenstaat, also bei dem Staat, der die Pension zahlt.
Gerade hier kommt es häufig zu Fehlannahmen, weshalb eine genaue Prüfung anhand des Doppelbesteuerungsabkommens erforderlich ist.

Betriebsrenten, Riester-, Rürup- und private Renten

Diese Rentenarten können steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Häufig greift das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates, maßgeblich sind jedoch unter anderem die Art der Förderung, die Vertragsgestaltung und die Auszahlungsform.


3) DBA Deutschland–Spanien: Was bedeutet das praktisch?

Deutschland und Spanien tauschen steuerlich relevante Informationen aus. Je nach Rentenbeginn ergeben sich unterschiedliche praktische Konsequenzen. Für viele Rentner mit Rentenbeginn ab 2015 gilt insbesondere:

  • Die Rente unterliegt der Besteuerung in Spanien
  • In Deutschland kann eine begrenzte Steuerpflicht bestehen
  • In Deutschland gezahlte Steuern werden in Spanien angerechnet

Eine doppelte Besteuerung wird dadurch vermieden, der administrative Aufwand bleibt jedoch häufig bestehen.

Hinweis zur Zuständigkeit in Deutschland:
Für viele Fälle mit Rentenbezug aus dem Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) zuständig.


4) Müssen Sie in Spanien eine Steuererklärung abgeben?

Sind Sie in Spanien steuerlich ansässig, erfolgt die Besteuerung über die spanische Einkommensteuer (IRPF / „La Renta“).
Ob eine Abgabepflicht besteht, hängt von der Art der Einkünfte, deren Höhe sowie von der Anzahl der Zahlstellen ab.

Praxis-Tipp:
Beziehen Sie Renten aus Deutschland, sollte regelmäßig von einer Erklärungspflicht ausgegangen werden. Spanien besteuert weltweites Einkommen, und der automatische Informationsaustausch nimmt stetig zu.


5) Typische Fehler von Rentnern in Spanien

  • Ich habe eine NIE, also bin ich steuerpflichtig.“
    → falsch: Die NIE ist eine Identifikationsnummer, keine Steuerpflicht
  • CUE/Residencia bedeutet automatisch steuerliche Ansässigkeit.“
    → kann zusammenfallen, ist aber nicht identisch
  • In Deutschland wurde bereits Steuer einbehalten, daher ist alles erledigt.“
    → häufig falsch: Anrechnung ersetzt keine Erklärung
  • Ich war weniger als 183 Tage in Spanien.“
    → der Lebensmittelpunkt kann dennoch zur Steuerpflicht führen

6) NIE-Nummer (Identifikationsnummer): wichtig – aber keine Steuerpflicht

Für viele steuerliche Vorgänge in Spanien benötigen Sie eine Identifikationsnummer (NIE/NIF). Wichtig: Die NIE allein begründet keine Steuerpflicht – entscheidend sind u. a. Wohnsitz, Aufenthaltsdauer und die Art der Einkünfte.

➡️ Zum NIE-Service (Ablauf & Unterlagen)


7) Aufenthalt / CUE („Residencia“): was es ist – und was nicht

Halten sich EU-Bürger länger als drei Monate in Spanien auf, wird häufig von der NIE verde “grünen NIE” gesprochen umgangssprachlich auch „Residencia“ genannt, das sogenannte CUE. Dabei handelt es sich um das
Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión, also die Registrierung im Ausländerregister.

Für die Einordnung ist wichtig:

  • Das CUE ist eine aufenthaltsrechtliche Registrierung
  • Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach steuerrechtlichen Kriterien
  • Beides kann zusammenfallen, muss es aber nicht

➡️ Ausführliche Informationen zum CUE / zur „Residencia“


FAQ – Steuerpflicht für Rentner in Spanien

Sind deutsche Rentner in Spanien steuerpflichtig?

Wenn Ihr steuerlicher Wohnsitz in Spanien liegt, sind Sie dort grundsätzlich mit Ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig – also auch mit Renten aus Deutschland. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht und wie Doppelbesteuerung vermieden wird.

Wann gelten Rentner in Spanien als steuerlich ansässig?

Ein zentraler Richtwert ist ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Kalenderjahr in Spanien. Zusätzlich kann der Mittelpunkt der Lebensinteressen entscheidend sein. Liegt die steuerliche Ansässigkeit in Spanien vor, besteht in der Regel eine unbeschränkte Steuerpflicht mit Erklärungspflicht für das weltweite Einkommen.

Wo wird die gesetzliche Rente aus Deutschland besteuert?

Sind Sie in Spanien steuerlich ansässig, wird die gesetzliche Rente grundsätzlich in Spanien im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) erfasst. Je nach Rentenbeginn und Konstellation kann zusätzlich eine begrenzte Besteuerung in Deutschland (z. B. Quellensteuer) relevant sein; Doppelbesteuerung wird durch DBA-Regelungen und Anrechnung vermieden.

Wie werden Beamtenpensionen steuerlich behandelt?

Beamtenpensionen sind häufig DBA-Sonderfälle. In vielen Konstellationen liegt das Besteuerungsrecht beim sogenannten Kassenstaat, also dem Staat, der die Pension zahlt. Die konkrete Behandlung hängt vom Einzelfall und den DBA-Regelungen ab.

Müssen Rentner in Spanien eine Steuererklärung abgeben?

Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind, erfolgt die Besteuerung über die spanische Einkommensteuer (IRPF/„La Renta“). Ob eine Abgabepflicht besteht, hängt von Einkunftsarten, Einkommenshöhe und der Anzahl der Zahlstellen ab. Bei Renteneinkünften aus dem Ausland ist eine kurze individuelle Prüfung besonders sinnvoll.

Wenn in Deutschland bereits Steuern einbehalten werden: Muss ich in Spanien trotzdem etwas tun?

Häufig ja. Ein Steuerabzug in Deutschland bedeutet nicht automatisch, dass in Spanien nichts mehr zu erledigen ist. In vielen Fällen müssen die Einkünfte in Spanien erklärt werden; in Deutschland gezahlte Steuer wird dann nach DBA-Grundsätzen angerechnet.

Macht eine NIE-Nummer automatisch steuerpflichtig?

Nein. Die NIE ist eine Identifikationsnummer für administrative Vorgänge (z. B. Bankkonto, Verträge, Immobilien, Behördengänge). Sie begründet für sich allein keine Steuerpflicht. Steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach steuerrechtlichen Kriterien.

Macht das CUE („Residencia“) automatisch steuerpflichtig?

Nein. Das CUE ist eine aufenthaltsrechtliche Registrierung (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión). Steuerliche Ansässigkeit ist davon zu unterscheiden. Beides kann zusammenfallen, ist aber nicht identisch.

Was ist der häufigste Fehler bei Rentnern in Spanien?

Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass „NIE/CUE“ automatisch eine Steuerpflicht auslösen oder dass ein Steuerabzug in Deutschland die Erklärungspflichten in Spanien ersetzt. Entscheidend ist die steuerliche Ansässigkeit und die korrekte Anwendung des DBA.

FAQ – Finanzamt Neubrandenburg (Renten im Ausland)

Welches Finanzamt ist in Deutschland für Rentner im Ausland zuständig?

Für Rentner, die im Ausland leben und ausschließlich Renteneinkünfte aus Deutschland beziehen, ist bundesweit zentral das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland – RiA) zuständig.

Ist das Finanzamt Neubrandenburg für alle im Ausland lebenden Rentner zuständig?

Ja, sofern ausschließlich deutsche Renten bezogen werden und keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte in Deutschland vorliegen. In diesen Fällen erfolgt die Besteuerung zentral über das Finanzamt Neubrandenburg.

Was gilt, wenn neben der Rente weitere Einkünfte bestehen?

Bestehen neben der deutschen Rente weitere Einkünfte (z. B. Vermietung, Kapitalerträge oder selbständige Tätigkeiten), kann ein anderes Finanzamt zuständig sein. Die Zuständigkeit richtet sich dann nach Art und Herkunft der zusätzlichen Einkünfte.

Welches Finanzamt ist für Renten mit Wohnsitz in Spanien zuständig?

Für Renten mit Auslandsbezug nach Spanien ist ebenfalls das Finanzamt Neubrandenburg zuständig, sofern ausschließlich Renteneinkünfte aus Deutschland bezogen werden.

Welche Aufgaben übernimmt das Finanzamt Neubrandenburg (RiA)?

Das Finanzamt Neubrandenburg ist zuständig für:

  • die steuerliche Erfassung deutscher Renten bei Wohnsitz im Ausland
  • Fragen zur beschränkten Steuerpflicht
  • die Besteuerung deutscher Renten mit Auslandsbezug
  • Anträge und Auskünfte im Zusammenhang mit Renten im Ausland

Wie können Sie das Finanzamt Neubrandenburg kontaktieren?

Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 11 01 40
D-17041 Neubrandenburg

Telefon: +49 395 44 22 24 70 00
E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de

Webseite:
https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/

Muss ich mich selbst beim Finanzamt Neubrandenburg melden?

In vielen Fällen ja, insbesondere wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder erstmals eine deutsche Rente im Ausland beziehen. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme kann spätere Rückfragen oder Verzögerungen vermeiden.

Unsere Leistungen

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Steuern & Steuerberatung

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