Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Spanieninfo ist eine Marke der Gedex Asesores, S.L. (spanische Steueridentifikationsnummer [NIF]: B10512572; spanische EU-Umsatzsteuer-ID: ESB10512572) mit Geschäftsanschrift Gran VÃa de Fernando el Católico 5, 2º–8, 46008 Valencia (Spanien). Eingetragen im Handelsregister von Valencia (Registro Mercantil de Valencia) unter „Hoja“ V-203870, „Tomo“ 11155, „Folio“ 45. Als Fachberatungsunternehmen unter der Registernummer 13.362 im Verbund „Red Nacional de AsesorÃas“ registriert. Als „Colaborador Social“ zur Vertretung Dritter gegenüber der spanischen Steuerbehörde (Agencia Estatal de Administración Tributaria) zugelassen.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, die über unsere Website https://spanieninfo.biz, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Wege zwischen Gedex Asesores, S.L. (nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung der jeweils vereinbarten Dienstleistungen, insbesondere Beratungs-, Verwaltungs-, Organisations-, Dokumenten- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Spanien. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen haben individuelle Vereinbarungen und die Auftragsbestätigung Vorrang vor allgemeinen Leistungsbeschreibungen.
(2) Sofern ein bestimmter Erfolg nicht ausdrücklich und eindeutig als Vertragsinhalt vereinbart wurde, schulden wir ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten behördlichen, wirtschaftlichen, steuerlichen oder rechtlichen Erfolg. Insbesondere stellen wir amtliche Dokumente oder Identifikationsnummern nicht selbst aus. Entscheidungen, Anforderungen, Terminvergaben, Ausstellungsmodalitäten und Bearbeitungszeiten von Behörden, Registern, Banken, Notaren oder sonstigen Dritten liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und begründen weder eine Garantie noch eine verschuldensunabhängige Haftung unsererseits.
(3) Soweit dies nach unserer Einschätzung zur Leistungserbringung erforderlich, zweckmäßig oder organisatorisch sinnvoll ist, dürfen wir Kooperationspartner, Bevollmächtigte, Erfüllungsgehilfen, Unterauftragnehmer und externe Dienstleister einsetzen, frei auswählen, austauschen und mit einzelnen oder sämtlichen Bearbeitungsschritten betrauen. Hierzu können insbesondere Notare, Rechtsanwälte, Übersetzer, GestorÃas, Berater, technische Dienstleister oder sonstige Fachkräfte gehören. Ein Anspruch des Kunden auf Einsatz, Beibehaltung, Benennung oder unmittelbare Kontaktaufnahme mit einer bestimmten Person oder Stelle besteht nicht. Fremdkosten, insbesondere Behördengebühren, Notarkosten, Kosten für Apostillen, Registerauszüge, Versand oder Übersetzungen, sind nur dann in unserer Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Soweit Art und Höhe solcher Kosten im Voraus absehbar sind, informieren wir den Kunden vor ihrer Auslösung; Kostenschätzungen Dritter sind unverbindlich.
(4) Sämtliche von uns angebotenen und erbrachten Leistungen, bei denen es sich hauptsächlich um Beratungs-, Verwaltungs-, Dokumenten-, Organisations-, Vermittlungs-, Unterstützungs- und außergerichtliche Vertretungsleistungen handelt, können unmittelbar durch uns oder durch von uns ausgewählte Mitarbeiter, Kooperationspartner, Bevollmächtigte, Erfüllungsgehilfen, Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte erbracht werden. Soweit für die Erbringung einer konkreten Rechtsdienstleistung oder die Vornahme einer bestimmten Handlung gesetzlich die Tätigkeit oder Mitwirkung eines Rechtsanwalts erforderlich ist, wird diese durch einen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ordnungsgemäß zugelassenen Rechtsanwalt erbracht. Dabei kann es sich sowohl um einen bei uns intern beschäftigten Rechtsanwalt als auch um einen von uns ausgewählten externen Kooperationspartner handeln. Allgemeine Informationen und organisatorische Hinweise stellen keine individuelle anwaltliche Rechtsberatung dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich als eigene Leistung vereinbart wurde.
(5) Wir bestimmen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach pflichtgemäßem Ermessen die interne Bearbeitungsweise, den Verfahrensablauf, die Reihenfolge der Arbeitsschritte, den eingesetzten Kommunikationsweg sowie die geeigneten Kooperationspartner und Einreichungsstellen. Änderungen behördlicher Praxis, technischer Abläufe oder interner Bearbeitungswege berechtigen uns zu einer sachgerechten Anpassung des Vorgehens, ohne dass dadurch der Vertragsgegenstand geändert wird.
(6) Ist die Beschaffung oder Vermittlung eines Dokuments Gegenstand des Auftrags, gilt die Leistung spätestens mit der digitalen Übermittlung des beschafften Dokuments an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse als vollständig erbracht. Beschränkt sich der Auftrag auf Vorbereitung, Prüfung, Einreichung, Vermittlung, Begleitung oder sonstige Unterstützung, gilt die Leistung als vollständig erbracht, sobald wir die vereinbarten eigenen Arbeitsschritte ausgeführt haben; eine noch ausstehende Entscheidung oder Reaktion eines Dritten steht der vollständigen Erbringung unserer Leistung nicht entgegen, sofern nicht ausdrücklich ein abweichender Leistungsumfang vereinbart wurde.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragstext und Kommunikation
(1) Die Darstellung unserer Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben, soweit die jeweilige Darstellung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.
(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er den Bestell- bzw. Buchungsvorgang über die dafür vorgesehene Schaltfläche abschließt oder ein individuelles Angebot in Textform, beispielsweise per E-Mail, annimmt.
(3) Der Vertrag kommt durch unsere Annahme in Textform, insbesondere durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail, oder durch den für den Kunden erkennbaren Beginn der Leistungserbringung zustande.
(4) Wir speichern den vorliegenden Vertragstext im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Der Kunde kann ihn in jedem Fall über die Website abrufen, speichern und ausdrucken.
(5) Für Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen der Vertragsabwicklung genügt die Textform, insbesondere E-Mail oder Kontaktformular, soweit weder das Gesetz noch eine ausdrückliche Vereinbarung eine strengere Form vorschreibt.
(6) Der Kunde hat eine dauerhaft erreichbare und zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben, den Eingang von Nachrichten einschließlich des Spam-Ordners regelmäßig zu kontrollieren und ausreichenden Speicherplatz sicherzustellen. Erklärungen, Informationen und Dokumente gelten vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Zugangsvorschriften mit ihrer Absendung an die vom Kunden zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse als übermittelt. Fehlleitungen oder Nichtzugänge, die auf einer unrichtigen Adresse, technischen Einrichtung, Filterung, Speicherbegrenzung oder unterlassenen Kontrolle auf Kundenseite beruhen, haben wir nicht zu vertreten.
§ 4 Preise, Steuern, Zahlung, Fälligkeit
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung ausgewiesenen oder individuell angebotenen Preise in Euro (EUR). Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlich anfallenden Steuern und sonstigen obligatorischen Preisbestandteile angegeben. Die spanische Umsatzsteuer (IVA) wird, soweit geschuldet, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen. Etwaige zusätzliche Fremdkosten richten sich nach § 2 Abs. 3.
(2) Die jeweils zulässigen Zahlungsarten ergeben sich aus dem Bestellvorgang bzw. der Auftragsbestätigung, beispielsweise Vorkasse per Überweisung oder Kreditkartenzahlung.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung mit Vertragsschluss fällig. Wir sind berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Zahlungseingang zu beginnen.
§ 5 Leistungserbringung, Mitwirkungspflichten, Termine
(1) Leistungsfristen, Bearbeitungszeiten und Termine ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Zeitangaben sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Frist oder als verbindlicher Termin vereinbart wurden.
(2) Sämtliche von uns angebotenen oder angegebenen Leistungs- und Bearbeitungsfristen beginnen in jedem Fall frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns alle zur Erbringung der beauftragten Dienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig, lesbar und in der erforderlichen Form vorliegen. Ist Vorkasse vereinbart oder sind weitere Mitwirkungshandlungen, Genehmigungen oder Vollmachten erforderlich, beginnt die Frist erst, wenn zusätzlich die Zahlung vollständig eingegangen ist und sämtliche weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich ist somit der Zeitpunkt, in dem alle Voraussetzungen kumulativ vorliegen.
(3) Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass weitere Informationen, Unterlagen, Berichtigungen oder Mitwirkungshandlungen erforderlich sind, teilen wir dies dem Kunden möglichst zeitnah mit. Eine zuvor angegebene oder bereits laufende Bearbeitungszeit wird dadurch gegenstandslos. Erst mit dem vollständigen, richtigen, lesbaren und formgerechten Eingang sämtlicher zusätzlich angeforderter Angaben und Unterlagen sowie der vollständigen Erfüllung aller weiteren Mitwirkungspflichten beginnt die zu diesem Zeitpunkt maßgebliche Bearbeitungszeit neu und in voller Länge. Dies gilt auch, wenn die zusätzliche Anforderung erst während der Bearbeitung durch eine Behörde, einen Notar, eine Bank, ein Register, einen Kooperationspartner oder eine sonstige beteiligte Stelle bekannt wird.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere Identitätsnachweise, Vollmachten, Urkunden, Adressen, Steuerdaten und sonstige Nachweise, vollständig, richtig, lesbar und rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die auf einer fehlenden, verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkung des Kunden beruhen, haben wir nicht zu vertreten.
(5) Soweit eine Bevollmächtigung des Anbieters oder eines von ihm benannten Dritten erforderlich ist, stellt der Kunde die Vollmacht nach unseren Vorgaben fristgerecht in der erforderlichen Form zur Verfügung.
(6) Terminverschiebungen durch den Kunden sind unverzüglich mitzuteilen. Haben wir für einen verbindlich vereinbarten Termin bereits Kapazitäten reserviert, dürfen wir bei einer kurzfristigen Änderung eine angemessene Ausfall- oder Umbuchungsgebühr berechnen.
(7) Höhere Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere behördliche Maßnahmen, Streiks, unvorhersehbare Systemausfälle oder Ausfälle von Kommunikationsnetzen, berechtigen uns, die Leistungserbringung für die Dauer der Störung zu verschieben. Dasselbe gilt für nicht von uns zu vertretende Verzögerungen bei Behörden, Registern, Banken, Notaren oder sonstigen Dritten. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(8) Der Kunde hat uns vor Beauftragung über bereits bestehende oder früher erteilte Identifikationsnummern, Registrierungen, Anträge, Termine, Ablehnungen, Vollmachten und parallele Beauftragungen anderer Dienstleister vollständig zu informieren. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf er während der Bearbeitung keinen weiteren Dienstleister mit demselben Vorgang beauftragen und keine parallelen Anträge stellen. Mehraufwand, Verzögerungen, Doppelvergaben, Ablehnungen oder sonstige Nachteile aus einem Verstoß gehen zu Lasten des Kunden und lassen unseren Vergütungsanspruch unberührt.
(9) Wir dürfen die Bearbeitung bis zur Klärung aussetzen oder den Auftrag ablehnen bzw. beenden, wenn erforderliche Identitäts-, Plausibilitäts- oder Sicherheitsprüfungen nicht abgeschlossen werden können, Unterlagen unvollständig oder widersprüchlich sind, der Verdacht auf unrichtige, manipulierte oder missbräuchlich verwendete Angaben besteht oder die Mitwirkung des Kunden trotz Aufforderung ausbleibt. Beruht dies auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand, bleiben Ansprüche auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen, entstandenen Aufwand und Fremdkosten bestehen; ein Anspruch auf Erstattung bereits verdienter Vergütung besteht nicht.
§ 6 Rücktritt, Stornierung und Erstattungen (außerhalb des Widerrufsrechts)
(1) Außerhalb eines zwingenden gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechts besteht kein Recht des Kunden auf eine kostenfreie Stornierung. Nehmen wir eine Stornierung aus Kulanz an, bleibt die vereinbarte Vergütung abzüglich tatsächlich ersparter Aufwendungen geschuldet. Mindestens zu vergüten sind sämtliche bis zum Zugang der Stornierung erbrachten Leistungen, vorbereitenden Tätigkeiten, Prüfungen, Kommunikationen, Reservierungen und sonstigen Aufwände.
(2) Die vereinbarte Vergütung gilt, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere dann als vollständig verdient und nicht erstattungsfähig, wenn wir das individualisierte Dossier oder die Antragsunterlagen fertiggestellt, einen Termin oder Kooperationspartner verbindlich beauftragt, den Vorgang bei einer Behörde oder sonstigen Stelle eingereicht, die vereinbarten eigenen Arbeitsschritte vollständig ausgeführt oder das geschuldete Dokument digital übermittelt haben.
(3) Eine Ablehnung, Verzögerung, Änderung der Anforderungen oder Nichtbearbeitung durch eine Behörde oder sonstige Stelle begründet keinen Erstattungsanspruch, sofern wir die vereinbarte Tätigkeit ordnungsgemäß erbracht haben. Dasselbe gilt insbesondere, wenn der Vorgang wegen unrichtiger, unvollständiger, verspäteter oder nicht nachprüfbarer Angaben des Kunden, wegen fehlender Mitwirkung, einer bereits vorhandenen Identifikationsnummer oder Registrierung, einer parallelen Beauftragung, einer nicht bestandenen Identitäts- oder Sicherheitsprüfung oder einer vom Kunden zu vertretenden Nichtannahme des Dokuments nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
(4) Bereits verauslagte oder verbindlich ausgelöste Fremdkosten, insbesondere Gebühren sowie Kosten von Notaren, Rechtsanwälten, Übersetzern, Registern, Kurierdiensten oder sonstigen Kooperationspartnern, sind vom Kunden vollständig zu tragen, sofern sie auf seinen Wunsch oder zur Auftragserfüllung veranlasst wurden. Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag später storniert, der Antrag abgelehnt oder die Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht zu Ende geführt wird.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb der jeweils anwendbaren Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Wird auf der für den konkreten Auftrag maßgeblichen Produkt- oder Leistungsseite zum Zeitpunkt der Bestellung ausdrücklich eine Widerrufs- oder Stornierungsfrist von 30 Tagen ausgewiesen, beträgt die Widerrufsfrist für diesen Auftrag 30 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Fehlt auf der maßgeblichen Produkt- oder Leistungsseite ein solcher ausdrücklicher Hinweis, gilt ausschließlich die gesetzliche Widerrufsfrist, die regelmäßig 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses beträgt. Das auf einer Produkt- oder Leistungsseite eingeräumte 30-tägige Recht ist kein zusätzliches, vom sofortigen Leistungsbeginn oder von der vollständigen Vertragserfüllung unabhängiges Stornierungsrecht, sondern unterliegt im Übrigen vollständig den Regelungen dieses § 7. Soweit das zwingende Recht im Einzelfall eine längere Frist vorschreibt, gilt die gesetzlich vorgeschriebene längere Frist.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Spanieninfo – Gedex Asesores, S.L., Gran VÃa de Fernando el Católico 5, 2º–8, 46008 Valencia, Spanien; E-Mail: info@spanieninfo.biz) mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen per Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; in keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, so haben Sie uns im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang der Dienstleistung.
Ausdrückliches Verlangen zum sofortigen Leistungsbeginn und Verlust des Widerrufsrechts
Mit Erteilung des Auftrags und Annahme dieser AGB verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Spanieninfo (Gedex Asesores, S.L.) unverzüglich und bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Der Verbraucher bestätigt zugleich ausdrücklich, davon Kenntnis zu haben und damit einverstanden zu sein, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Spanieninfo erlischt. Er erkennt ferner an, dass die vollständige Vertragserfüllung nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs und insbesondere gemäß § 2 Abs. 6 mit der Ausführung unserer geschuldeten eigenen Arbeitsschritte bzw. mit der digitalen Übermittlung des geschuldeten Dokuments eintreten kann.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden und an uns übermitteln. Die Verwendung ist nicht vorgeschrieben.)
| Empfänger | Spanieninfo – Gedex Asesores, S.L., Gran VÃa de Fernando el Católico 5, 2º–8, 46008 Valencia, Spanien; E-Mail: info@spanieninfo.biz |
|---|---|
| Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) | den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: |
| Dienstleistung | ________________________________________ |
| Bestellt am (*) | ________________________________________ |
| Name des/der Verbraucher(s) | ________________________________________ |
| Anschrift des/der Verbraucher(s) | ________________________________________ |
| Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier) | ________________________________________ |
| Datum | ________________________________________ |
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 8 Mängelrechte und Beanstandungen
(1) Für Mängel und sonstige Leistungsstörungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Erfolg besteht nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Der Kunde wird gebeten, Beanstandungen möglichst zeitnah in Textform mitzuteilen, damit wir den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen können. Gesetzliche Rechte und Fristen werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, übermittelte Daten und Dokumente unverzüglich auf offensichtliche Schreib-, Übertragungs- und Zuordnungsfehler sowie auf die Übereinstimmung mit den von ihm bereitgestellten Angaben zu prüfen. Offensichtliche Beanstandungen sind uns innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übermittlung mitzuteilen. Später verlangte Änderungen, erneute Beschaffungen oder Ersatzkopien können als neuer, gesondert vergütungspflichtiger Auftrag behandelt werden, sofern der Fehler nicht von uns zu vertreten ist. Soweit gesetzlich zulässig, gilt eine unterlassene fristgerechte Beanstandung als Bestätigung, dass das Dokument in der übermittelten Form entgegengenommen wurde.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für Verzögerungen, Anforderungen oder Entscheidungen von Behörden, Registern, Banken, Notaren oder sonstigen Dritten haften wir nur, soweit wir diese zu vertreten haben.
(5) Für Nachteile, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen oder Unterlagen des Kunden beruhen, haften wir nicht, soweit wir deren Fehlerhaftigkeit bei Anwendung der geschuldeten Sorgfalt nicht erkennen mussten. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Soweit gesetzlich zulässig und kein Fall des Abs. 1 vorliegt, ist unsere Gesamthaftung aus und im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag auf den Betrag der für die betroffene Dienstleistung tatsächlich gezahlten Nettovergütung begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, verpasste wirtschaftliche Chancen, Finanzierungskosten, Reise- oder Aufenthaltskosten, Vertragsstrafen Dritter oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und der Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
§ 10 Vertraulichkeit, interne Verfahren und Unterlagen
(1) Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung zugänglich werden und die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach erkennbar vertraulich sind, vertraulich. Unsere Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich auf die vom Kunden übermittelten Informationen und Unterlagen nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und dieses § 10.
(2) Unsere Arbeitsmethoden, Bearbeitungswege, Organisationsstrukturen, Prüf- und Bearbeitungsschritte, Vorlagen, Formulare, Textbausteine, Checklisten, Kalkulationen, interne Korrespondenz, Aktenvermerke, Zugangsmöglichkeiten, Einreichungswege, technische Verfahren und unser Know-how sind vertrauliche interne Informationen. Gleiches gilt für die Auswahl, Identität, Zuständigkeit, Kontaktdaten, Vergütung, Vertragsbedingungen und interne Aufgabenverteilung unserer Mitarbeiter, Kooperationspartner, Bevollmächtigten, Rechtsanwälte, Notare, Übersetzer, Unterauftragnehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie für die Ausgestaltung unserer Kooperations- und Vertretungsstrukturen. Der Kunde erwirbt an diesen Informationen, Verfahren, Vorlagen und Strukturen weder Eigentums-, Nutzungs- noch Offenlegungsrechte.
(3) Wir sind nicht verpflichtet, die Identität oder Kontaktdaten eines eingesetzten Kooperationspartners oder Bevollmächtigten offenzulegen, unmittelbaren Kontakt zwischen ihm und dem Kunden herzustellen, interne Nachrichten weiterzuleiten oder dem Kunden Weisungs-, Auswahl- oder Kontrollrechte gegenüber diesen Personen einzuräumen. Ein Kooperationspartner darf während der Bearbeitung ohne Mitteilung an den Kunden ausgetauscht werden.
(4) Vom Kunden beauftragte und von uns beschaffte Dokumente werden, soweit möglich, per E-Mail in digitaler Form, insbesondere als PDF oder Scan, übermittelt. Ist das Dokument in dieser Form rechtlich oder tatsächlich verwendbar, schulden wir weder die Übergabe eines körperlichen Originals noch eine postalische Übersendung. Dies gilt insbesondere für die NIE-Bescheinigung, also die Bescheinigung über die Zuteilung der spanischen NIE-Nummer. Mit der Absendung der digitalen Fassung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gilt die Liefer- und Leistungspflicht vollständig als erfüllt.
(5) Sämtliche bei uns oder unseren Kooperationspartnern befindlichen körperlichen Originale, notariellen Ausfertigungen, beglaubigten Abschriften, Ausdrucke und sonstigen Dokumente dürfen nach digitaler Übermittlung bei uns bzw. dem jeweiligen Kooperationspartner verbleiben. Dies gilt sowohl für das beschaffte Hauptdokument, insbesondere eine NIE-Bescheinigung, als auch für sämtliche während der Bearbeitung erstellten, eingeholten oder verwendeten Zusatzdokumente, darunter Anträge, Beglaubigungen, Erklärungen, Übersetzungen, Nachweise sowie notarielle oder privatschriftliche Vollmachten.
(6) Der Kunde hat gegen Spanieninfo, Gedex Asesores, S.L. und die von uns eingesetzten Personen und Stellen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unter keinen Umständen einen Anspruch auf Zugang, Einsicht, Herausgabe, Zusendung, Besitzverschaffung oder Überlassung des Originals, einer Ausfertigung, Abschrift, Ablichtung, digitalen Kopie, eines Scans oder einer sonstigen vollständigen oder teilweisen Wiedergabe solcher Zusatzdokumente. Dies gilt insbesondere für jede notarielle oder privatschriftliche Vollmacht, die zugunsten von Spanieninfo, Gedex Asesores, S.L., eines unserer Organe, Mitarbeiter, Bevollmächtigten oder Kooperationspartner errichtet, unterzeichnet, beurkundet oder zur Leistungserbringung verwendet wurde. Weder das Original noch eine Ausfertigung, Abschrift, Kopie, Ablichtung, ein Scan oder eine sonstige Wiedergabe einer solchen Vollmacht wird dem Kunden von uns zur Verfügung gestellt. Dies gilt ohne Ausnahme auch dann, wenn der Kunde die Vollmacht selbst unterzeichnet und/oder ihre Erstellung, Beurkundung, Beschaffung, Übersetzung oder Verwendung vollständig oder teilweise bezahlt hat, und sowohl während als auch nach Beendigung des Auftrags. Wir übernehmen auch keine vertragliche Pflicht, beim Notar oder bei einer anderen Stelle eine solche Wiedergabe für den Kunden anzufordern, zu vermitteln oder zu beschaffen.
(7) Die Zahlung oder Erstattung der Kosten eines Dokuments begründet weder Eigentum des Kunden an dem bei uns oder einem Kooperationspartner befindlichen Original bzw. an einer Ausfertigung noch einen vertraglichen Anspruch gegen uns auf Einsicht, Besitzübertragung, Herausgabe oder Überlassung einer Kopie. Der vom Kunden gezahlte Betrag kann neben Fremdkosten auch Vorbereitung, Koordination, Beurkundung, Übersetzung, Verwaltung, Verwendung, Aufbewahrung und interne Abwicklung abgelten.
(8) Bei uns verbleibende Originale, Ausfertigungen und Kopien unterliegen der Vertraulichkeit. Wir verwenden sie grundsätzlich nur zur Erbringung der vom Kunden ausdrücklich beauftragten Leistungen sowie für damit unmittelbar zusammenhängende Abwicklungs-, Nachweis-, Sicherheits-, Abrechnungs- und Verteidigungszwecke. Eine Verwendung für einen späteren Auftrag erfolgt nur, wenn der Kunde diesen späteren Auftrag ausdrücklich erteilt. Gesetzliche Pflichten und die Wahrung bzw. Verteidigung berechtigter Ansprüche bleiben vorbehalten.
(9) Wir sind berechtigt, alle Originale, Ausfertigungen, Abschriften, Kopien und sonstigen Unterlagen, deren Übergabe an den Kunden nach diesen AGB nicht geschuldet ist, nach digitaler Übermittlung des geschuldeten Dokuments oder nach sonstigem Abschluss des Auftrags jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne weitere Zustimmung des Kunden zu vernichten oder vernichten zu lassen. Eine Verpflichtung zur Vernichtung innerhalb einer bestimmten Frist besteht ebenso wenig wie eine vertragliche Pflicht zur weiteren Aufbewahrung. Wir dürfen von einer Vernichtung insbesondere aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, einer behördlichen oder gerichtlichen Anforderung, eines bestehenden oder möglichen Rechtsstreits, einer weiteren ausdrücklichen Beauftragung oder einer nach anwendbarem Recht zulässigen internen Archivierungs-, Sicherheits- oder Organisationsentscheidung absehen.
(10) Werden wir vor der Vernichtung durch eine zuständige Behörde oder ein Gericht vollziehbar zur Vorlage oder Herausgabe eines noch vorhandenen Dokuments verpflichtet, dürfen und werden wir das betreffende Dokument ausschließlich an die in der Anordnung bezeichnete zuständige Stelle übermitteln. Eine solche behördlich oder gerichtlich erzwungene Übermittlung begründet keinen vertraglichen Anspruch des Kunden auf Überlassung durch uns. Wurde das Dokument zuvor im Einklang mit diesen AGB und ohne entgegenstehende gesetzliche Aufbewahrungspflicht vernichtet, trifft uns wegen der späteren Nichtverfügbarkeit keine vertragliche Haftung. Der Kunde erkennt an, dass eine spätere Wiederbeschaffung unmöglich oder mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann.
(11) Nach digitaler oder sonstiger Übergabe eines Dokuments ist ausschließlich der Kunde für dessen dauerhafte, sichere und beweisgeeignete Aufbewahrung verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, Sicherungs-, Archiv- oder Ersatzkopien bereits übermittelter Dokumente vorzuhalten oder erneut bereitzustellen. Stellen wir auf freiwilliger Basis eine noch vorhandene Kopie bereit oder beschaffen wir ein Dokument erneut, dürfen wir hierfür vorab eine gesonderte Vergütung sowie sämtliche Fremd-, Such-, Wiederbeschaffungs-, Beglaubigungs-, Versand- und Verwaltungskosten verlangen. Ein Anspruch auf Wiederbeschaffung oder erneute Bereitstellung besteht auch gegen Vergütung nicht. Die Möglichkeit einer freiwilligen Bereitstellung nach diesem Absatz gilt ausdrücklich nicht für die in Abs. 6 bezeichneten Vollmachten; diese werden von uns auch nicht freiwillig oder gegen zusätzliche Vergütung an den Kunden herausgegeben oder übermittelt.
(12) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere gesonderte Datenschutzerklärung unter https://spanieninfo.biz/datenschutzerklaerung/.
(13) Mit Erteilung des Auftrags und Annahme dieser AGB erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass der Schutz unserer internen Verfahren, Kooperationspartner, Vertretungsstrukturen und Unterlagen eine wesentliche Bedingung der Leistungserbringung ist. Er stimmt ausdrücklich zu, dass Dokumente grundsätzlich digital geliefert werden, dass die digitale Übermittlung die Leistung vollständig erfüllt und dass bei uns oder unseren Kooperationspartnern verbleibende Originale und Zusatzdokumente nicht herauszugeben sind. Insbesondere wird dem Kunden von uns niemals das Original, eine Ausfertigung, Abschrift, Kopie, Ablichtung, ein Scan oder eine sonstige Wiedergabe einer zugunsten von Spanieninfo, Gedex Asesores, S.L. oder einer von uns eingesetzten Person oder Stelle errichteten oder zur Bearbeitung verwendeten Vollmacht zur Verfügung gestellt, selbst wenn der Kunde diese selbst unterzeichnet und/oder vollständig oder teilweise bezahlt hat. Der Kunde stimmt ferner den Regelungen über Aufbewahrung, mögliche Vernichtung, Nichtverfügbarkeit, Wiederbeschaffung und kostenpflichtige Zweitübermittlung ausdrücklich zu.
(14) Unberührt bleiben ausschließlich vollziehbare behördliche oder gerichtliche Anordnungen sowie solche gesetzlichen Pflichten, deren Ausschluss im Einzelfall zwingend unzulässig ist. Hieraus entsteht kein darüber hinausgehender vertraglicher Anspruch des Kunden gegen uns auf Zugang, Einsicht, Herausgabe, Beschaffung oder Überlassung von Unterlagen.
§ 11 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Sofern wir zusätzliche Sprachfassungen bereitstellen, dienen diese lediglich der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 12 Schlussbestimmungen (anwendbares Recht, Gerichtsstand)
(1) Es gilt das Recht Spaniens unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auf den wir unsere geschäftliche Tätigkeit ausrichten.
(2) Ist der Kunde Unternehmer und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig, ist Valencia (Spanien) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 13 Alternative Streitbeilegung für Verbraucher (ADR)
(1) Wir sind derzeit weder einer anerkannten Verbraucherstreitbeilegungsstelle angeschlossen noch – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Sonderregelungen – verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer solchen Stelle teilzunehmen. Wir erklären uns grundsätzlich nicht zur Teilnahme an einem solchen Verfahren bereit.
(2) Kann eine unmittelbar bei uns eingereichte Verbraucherbeschwerde nicht beigelegt werden, informieren wir den Verbraucher nach Maßgabe der anwendbaren zwingenden Vorschriften auf einem dauerhaften Datenträger über mindestens eine für die Beschwerde zuständige anerkannte Streitbeilegungsstelle und darüber, ob wir an dem Verfahren vor dieser Stelle teilnehmen werden.
(3) Informationen zu außergerichtlichen Streitbeilegungsmöglichkeiten und eine Liste der in der Europäischen Union anerkannten Stellen stellt die Europäische Kommission unter Consumer Redress in the EU bereit. Die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wurde mit Wirkung zum 20. Juli 2025 eingestellt.
