Das sogenannte „Beckham-Gesetz“
Ein Überblick über das spanische Steuerregime
Das „Beckham-Gesetz“, offiziell als Sonderregelung für nach Spanien entsandte Arbeitnehmer bekannt, ist ein spezielles Steuermodell, das im Jahr 2005 eingeführt wurde. Ziel dieser Regelung war es, hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland nach Spanien zu holen, indem ihnen für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren steuerliche Vorteile gewährt werden.
WESENTLICHE VORTEILE DES BECKHAM-GESETZES
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Änderungen ab 2023
Steuerliche Vorteile für Fachkräfte, Führungskräfte & Unternehmer
Das Beckham-Gesetz ist eine besondere steuerliche Sonderregelung in Spanien für Personen, die aus beruflichen Gründen nach Spanien ziehen. Es ermöglicht eine attraktive Besteuerung mit festem Steuersatz und kann – richtig angewendet – erhebliche steuerliche Vorteile bieten.
Unsere Kanzlei berät Sie umfassend, prüft Ihre individuelle Situation und übernimmt auf Wunsch die vollständige Antragstellung und Kommunikation mit den spanischen Behörden.
Was ist das Beckham-Gesetz?
Das Beckham-Gesetz (Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes) erlaubt es bestimmten Personen, trotz steuerlichen Wohnsitzes in Spanien wie beschränkt Steuerpflichtige behandelt zu werden.
Die Anwendung ist auf bis zu sechs Steuerjahre begrenzt und unterliegt klar definierten Voraussetzungen und Fristen.
Ihre steuerlichen Vorteile im Überblick
✔ Fester Einkommensteuersatz von 24 %
Anstelle der progressiven spanischen Einkommensteuer mit Spitzensteuersätzen von bis zu 47 % gilt ein pauschaler Steuersatz von 24 % auf in Spanien erzielte Einkünfte (bis zur gesetzlichen Obergrenze).
✔ Keine Besteuerung von Auslandseinkünften
Während der Laufzeit des Beckham-Gesetzes werden ausschließlich Einkünfte aus Spanien besteuert. Einkommen aus dem Ausland bleibt grundsätzlich steuerfrei.
✔ Planungssicherheit
Ein klar geregeltes Steuerregime schafft Transparenz, Rechtssicherheit und verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen für internationale Fachkräfte und Unternehmer.
Wer kann das Beckham-Gesetz nutzen?
Das Sondersteuerregime kommt insbesondere infrage für:
- Führungskräfte und hochqualifizierte Arbeitnehmer
- Geschäftsführer spanischer Gesellschaften (SL)
- Entsandte Mitarbeiter aus dem Ausland
- Unternehmer, Gründer und bestimmte Selbstständige (seit 2023)
Voraussetzung ist stets ein beruflich begründeter Zuzug nach Spanien.
Voraussetzungen im Überblick
- Kein steuerlicher Wohnsitz in Spanien in den letzten fünf Jahren
- Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Spanien
- Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsbeginn
👉 Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss immer individuell geprüft werden.
Änderungen seit 2023 – Start-up-Gesetz
Durch das Start-up-Gesetz (Ley 28/2022) wurde der Kreis der Berechtigten erweitert. Ziel ist es, Spanien für internationale Fachkräfte, Unternehmer und moderne Geschäftsmodelle attraktiver zu machen.
Seitdem können unter bestimmten Voraussetzungen auch Unternehmer und Selbstständige vom Beckham-Gesetz profitieren.
Warum professionelle Beratung entscheidend ist
Die Anwendung des Beckham-Gesetzes ist formell anspruchsvoll. In der Praxis scheitern viele Anträge an Fristen, formalen Fehlern oder einer falschen steuerlichen Einordnung.
Typische Risiken ohne fachliche Begleitung:
- Fristversäumnisse
- fehlerhafte steuerliche Einordnung
- Ablehnung durch die Finanzbehörde
- spätere Steuernachforderungen
Diese Risiken lassen sich vermeiden.
Unsere Leistungen im Zusammenhang mit dem Beckham-Gesetz
- Prüfung der Anwendbarkeit des Beckham-Gesetzes
- Steuerliche Vergleichs- und Vorteilsberechnung
- Antragstellung bei der spanischen Finanzbehörde
- Kommunikation mit den Behörden
- Laufende steuerliche Begleitung
- Beratung für Unternehmer, Geschäftsführer und Selbstständige
Für wen unsere Beratung besonders sinnvoll ist
- Personen mit höherem Einkommen
- internationale Einkommens- und Vermögensstrukturen
- Geschäftsführer spanischer SL
- Unternehmer und Selbstständige mit Auslandsbezug
👉 Jetzt unverbindliche Erstberatung vereinbaren
Eine kurze Prüfung schafft Klarheit – bevor Fristen verstreichen und steuerliche Vorteile verloren gehen.
📞 Telefonische Erstberatung möglich
📧 Persönliche Einschätzung Ihrer Situation
🕒 Klare Aussage: sinnvoll oder nicht sinnvoll
👉 Lassen Sie prüfen, ob sich das Beckham-Gesetz für Sie lohnt
Eine kurze Prüfung schafft Klarheit – bevor Fristen verstreichen.

