Residencia (CUE) in Spanien: Ablauf, Voraussetzungen & Kosten
Alles zur Residencia (CUE) in Spanien: Anmeldebescheinigung für EU-Bürger, Empadronamiento und die wichtigsten Regeln für den Aufenthalt in Spanien – inkl. kurzer Einordnung zur weißen NIE als Identifikationsnummer.
Was ist die Residencia (CUE) in Spanien?
Aufenthalt in Spanien: Was Sie beachten müssen
Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten oder Ihren Lebensmittelpunkt dorthin verlegen möchten, sind bestimmte rechtliche und administrative Schritte erforderlich. Diese dienen der offiziellen Registrierung Ihres Aufenthalts und sind Voraussetzung für zahlreiche behördliche, steuerliche und alltägliche Vorgänge.
Zu den wichtigsten Punkten gehören:
- Anmeldung des Wohnsitzes bei der Gemeinde (Empadronamiento).
- Über einen Krankenversicherungsschutz verfügen.
- Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen.
Schritte zur Erlangung einer spanischen Aufenthaltserlaubnis
Schritt 1
Abmelden in Deutschland?
Schritt 2
Anmeldung „empadronamiento“ in Spanien
Anmeldung als „empadronamiento“ in Spanien
Sobald Sie eine Wohnung in Spanien haben, melden Sie sich beim Rathaus der Gemeinde Ihres Wohnsitzes, dem Ayuntamiento, an. Das sollte möglichst innerhalb von drei Monaten geschehen. Es gibt jedoch immer mehr Rathäuser (Ayuntamientos), die NIE-Nummer voraussetzen. Dann muss zunächst Schritt 3 vorab durchgeführt werden.
Schritt 3
Voraussetzung: NIE-Nummer (falls noch nicht vorhanden)
Für die Anmeldung/Registrierung in Spanien ist in vielen Fällen eine NIE-Nummer erforderlich.
Wenn Sie noch keine haben, finden Sie hier unseren NIE-Service.
Für die Residencia (CUE) sind außerdem u. a. Empadronamiento, Krankenversicherung und finanzielle Nachweise relevant.
Schritt 4
Eintragung in das Zentrale Ausländerregister
Nach vorheriger Erlangung des entsprechenden Termins muss die betroffene Person persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde erscheinen, um ihre Eintragung in das Zentrale Ausländerregister vorzunehmen, wobei die erforderlichen Unterlagen vorzulegen sind.
Empadronamiento – Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Spanien
Das Empadronamiento ist die Anmeldung Ihres Wohnsitzes bei der zuständigen Gemeinde („Ayuntamiento“). Sobald Sie eine Wohnung oder ein Haus in Spanien beziehen, sind Sie verpflichtet, diese Anmeldung vorzunehmen.
Das Empadronamiento ist häufig Voraussetzung für:
- Beantragung oder Aktualisierung der Residencia
- Zugang zu kommunalen Leistungen
- Schulische Angelegenheiten
- Teilweise medizinische oder soziale Leistungen
Residencia (CUE) in Spanien: Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger
Die Residencia (CUE) ist der offizielle Nachweis Ihres rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird diese Aufenthaltsbescheinigung häufig auch als „NIE verde“ / „grüne NIE“ bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Nummer, sondern um die Anmeldebescheinigung für EU-Bürger, die Ihre Eintragung im zentralen Ausländerregister bestätigt.
Die Aufenthaltsbescheinigung enthält in der Regel:
- Ihren vollständigen Namen
- Ihre NIE-Nummer
- Ihre Anschrift in Spanien
- das Datum der Registrierung
Die CUE ist ein papierbasiertes Dokument (grünes Format) und stellt keinen Ausweis dar. Sie ist stets zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Wer benötigt die Residencia (CUE)?
Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates, des EWR oder der Schweiz sind und sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten möchten, sind Sie verpflichtet, diese Aufenthaltsbescheinigung zu beantragen.
Abgrenzung zur weißen NIE-Nummer
Während die weiße NIE (NIE-Nummer) lediglich die Vergabe einer Identifikationsnummer bestätigt, dokumentiert die CUE Ihren tatsächlichen Aufenthaltsstatus in Spanien. Für einen längerfristigen Aufenthalt ist daher regelmäßig die Residencia erforderlich.
Residencia und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger
Staatsangehörige außerhalb der EU benötigen in der Regel eine formelle Aufenthaltsgenehmigung, deren Art sich nach dem Aufenthaltszweck richtet, beispielsweise:
- Arbeit oder Selbstständigkeit
- Studium oder Ausbildung
- Familiennachzug
- Langfristiger Aufenthalt
Diese Aufenthaltstitel unterliegen besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, Fristen und Nachweispflichten.
Typischer Ablauf zur Regelung Ihres Aufenthalts in Spanien
In der Praxis ergibt sich häufig folgender Ablauf:
- Weiße NIE vorhanden
- Anmeldung des Wohnsitzes bei der Gemeinde (Empadronamiento)
- Termin bei Polizei oder Ausländerbehörde
- Registrierung im Ausländerregister und Ausstellung der Aufenthaltsbescheinigung (Residencia / CUE)
Je nach persönlicher Situation können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, etwa Einkommensnachweise, Krankenversicherung oder familiäre Dokumente.
Weitere wichtige Themen zum Aufenthalt in Spanien
Im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in Spanien können weitere Themen relevant sein und sinnvoll ergänzt oder intern verlinkt werden:
- Steuerliche Ansässigkeit und Steuerpflicht in Spanien
- Krankenversicherung in Spanien (öffentlich und privat)
- Arbeiten in Spanien und Selbstständigkeit
- Firmengründung und Unternehmenssitz
- Aufenthalt und Rechte von Familienangehörigen
Häufige Fragen zum Aufenthalt in Spanien (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen der weißer NIE und der Residencia (CUE)?
Die weiße NIE bestätigt lediglich die Zuteilung einer Identifikationsnummer und begründet kein Aufenthaltsstatus. Die Residencia (CUE) ist die Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger und dokumentiert den rechtmäßigen Aufenthalt in Spanien.
Was ist die Residencia (CUE) in Spanien?
Die CUE ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Anmeldebescheinigung für EU-Bürger („Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“). Sie bestätigt Ihre Eintragung im Ausländerregister und enthält Ihre NIE-Nummer. Sie ist kein Ausweisdokument, sondern ein Aufenthaltsnachweis.
Ist die CUE dasselbe wie die Residencia?
Ja. Die Begriffe CUE und Residencia werden im Alltag gleichbedeutend verwendet. Amtlich handelt es sich um dieselbe Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger.
Ab wann braucht man eine Residencia in Spanien?
EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige benötigen eine Residencia, wenn sie sich länger als drei Monate ununterbrochen in Spanien aufhalten.
Ab wann gilt man als wohnhaft in Spanien?
Dies hängt davon ab, ob es um das Aufenthaltsrecht oder um die steuerliche Ansässigkeit geht.
Aufenthaltsrechtlich
Ab einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Sie Ihren Aufenthalt offiziell registrieren (Residencia).
Steuerlich
Sie gelten als steuerlich ansässig, wenn Sie sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien aufhalten oder wenn sich dort Ihr Lebensmittelpunkt befindet.
Weitere Informationen finden Sie hier:
➡️ Steuerlich ansässig in Spanien – 183-Tage-Regel
https://spanieninfo.biz/spanische-steuern
Was bedeutet die 183-Tage-Regel in Spanien?
Die 183-Tage-Regel bestimmt, ab wann Sie steuerlich in Spanien ansässig sind. Wird diese Grenze überschritten, unterliegen Sie in der Regel der unbeschränkten Steuerpflicht in Spanien.
Muss ich mich in Spanien anmelden (Empadronamiento)?
Ja. Sobald Sie eine Wohnung oder ein Haus beziehen, müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden. Das Empadronamiento ist Voraussetzung für viele weitere Behördengänge, unter anderem für die Residencia.
In welcher Reihenfolge sollte man Residencia beantragen?
Üblicherweise erfolgt der Ablauf wie folgt:
- Wohnsitz anmelden (Empadronamiento)
- Gegebenenfalls registrieren Sie Ihr Recht auf Gesundheitsversorgung in Spanien oder schließen Sie eine Krankenversicherung ab, die alle erforderlichen Leistungen bietet.
- Termin bei Polizei oder Ausländerbehörde
- Residencia beantragen
Benötige ich für die CUE eine Krankenversicherung?
Ja. In vielen Fällen ist der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung erforderlich, insbesondere wenn keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.
Wie lange ist die CUE gültig?
Die CUE (Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger) wird ohne festes Ablaufdatum ausgestellt und muss nicht nach fünf Jahren erneuert werden. Sie bleibt gültig, solange die Voraussetzungen für den Aufenthalt erfüllt sind.
Allerdings müssen relevante Änderungen gemeldet werden, insbesondere:
- Adressänderungen
- Namensänderungen
- Änderungen des Familienstands
In diesen Fällen erfolgt eine Aktualisierung, keine Verlängerung.
Die häufig genannte „5-Jahres-Frist“ beruht auf einer Verwechslung mit Daueraufenthaltsrechten oder befristeten Aufenthaltstiteln für Nicht-EU-Bürger.
Benötigen Rentner eine Residencia in Spanien?
Ja. Auch Rentner müssen eine Residencia beantragen, wenn sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten. Zusätzlich sind häufig Nachweise über Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel erforderlich.
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich, wenn nichts anderes angegeben oder schriftlich vereinbart wurde, als Endpreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, wie beispielsweise Gebühren je Antragsteller, mit persönlicher Begleitung eines Anwalts/Anwältin.

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