RESIDENCIA

Die spanischen „Residencia“ ist die Eintragung in das zentrale Register für Ausländer (Registro Central de Extranjeros). Nur mit der Residencia (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) gelten Sie offiziell als in Spanien ansässig/wohnhaft.

Die Beantragung der Residencia

  • Weder die Anmeldung in Spanien bei der Gemeinde (empadronamiento) noch die ausländerpolizeiliche Registrierung (NIE) sagen für sich genommen etwas über Ihren rechtlichen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt aus!

  • Beides hat auch keine unmittelbaren Auswirkungen auf das anzuwendende Steuer- oder Erbrecht. Allerdings haben Sie unter Umständen einen erhöhten Erklärungsbedarf, wenn es auf die Frage des Lebensmittelpunktes ankommt.

  • Alle diese Anmeldungen können nur Anzeichen dafür sein, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Spanien liegt, sie genügen aber keinesfalls für sich genommen.

Die von uns angegebenen Preise verstehen sich, wenn nichts anderes angegeben oder schriftlich vereinbart wurde, als Endpreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, wie beispielsweise die Notarkosten und sämtliche Gebühren für das Handelsregister je Antragsteller.

Spanischen Residencia

300€

Schritte zur Erlangung einer spanischen Aufenthaltserlaubnis

Schritt 1

Abmelden in Deutschland?

  • Eine gesetzliche Abmeldepflicht besteht in Deutschland seit dem Jahr 2015 nur dann, wenn die deutsche Wohnung aufgegeben wird und keine andere Wohnung in Deutschland besteht.
  • Nur wenn Sie dauerhaft nach Spanien umsiedeln wollen, melden Sie sich ab. Bewahren Sie die Abmeldebescheinigung gut auf; Sie benötigen sie zur Vorlage bei der Botschaft oder bei den Konsulaten.

  • Für die Anmeldung in Spanien ist es unerheblich, ob Sie sich in Deutschland abgemeldet haben.

Schritt 2

Anmeldung als „empadronamiento“ in Spanien

Anmeldung als „empadronamiento“ in Spanien

Sobald Sie eine Wohnung in Spanien haben, melden Sie sich beim Rathaus der Gemeinde Ihres Wohnsitzes, dem Ayuntamiento, an. Das sollte möglichst innerhalb von drei Monaten geschehen, feste Fristen gibt es aber nicht.

Schritt 3

Die Steuernummer N.I.E.

Die N.I.E. (Número de Identificatión de Extranjero) sie dient der Identifizierung von Ausländern bei geschäftlichen oder beruflichen Aktivitäten und erleichtert viele Geschäfte des Alltags, sie ist gleichzeitig auch die spanische Steuernummer. Ohne sie ist es schwierig, ein Bankkonto zu eröffnen, ein Auto oder eine Immobilie zu kaufen, einen Telefonanschluss anzumelden und vieles mehr.

Mit der N.I.E. werden Sie aber nicht automatisch in Spanien steuerpflichtig; denn die N.I.E. ist nur eine technische Identifizierungsnummer.

Die N.I.E. kann übrigens auch beantragt werden, wenn man sich nicht in Spanien anmeldet oder dort wohnt. Dann wird sie in Deutschland bei den spanischen Auslandsvertretungen (Botschaft und Konsulate) beantragt.

Schritt 4

Registrierung bei der Ausländerbehörde

Der bürokratische Aufwand zur Erlangung der Registrierung in der Ausländerbehörde ist zurzeit erheblich

Schritt 5

„Residencia“ Aufenthaltskarte, die Daueraufenthaltsgenehmigung

„Residencia“ Aufenthaltskarte, die Daueraufenthalts-Genehmigung

Als EU-Bürger sind Sie zu dieser Daueraufenthaltsberechtigung berechtigt, aber nicht verpflichtet.

  • Sie müssen bei der Ausländerbehörde lediglich das Formular EX 18 ausfüllen (hier herunterladbar).

  • Die wichtigsten Voraussetzungen sind

  • Fünf Jahre legaler und dokumentierter Aufenthalt.

  • Keine Unterbrechungen von mehr als sechs Monaten im Jahr, bei Krankheit auch ein Jahr möglich.

  • Geltungsdauer mindestens zehn Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit.