RESIDENCIA
Die spanischen „Residencia“ ist die Eintragung in das zentrale Register für Ausländer (Registro Central de Extranjeros). Nur mit der Residencia (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) gelten Sie offiziell als in Spanien ansässig/wohnhaft.
Die Beantragung der Residencia
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich, wenn nichts anderes angegeben oder schriftlich vereinbart wurde, als Endpreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, wie beispielsweise die Notarkosten und sämtliche Gebühren für das Handelsregister je Antragsteller.
Schritte zur Erlangung einer spanischen Aufenthaltserlaubnis
Schritt 1
Abmelden in Deutschland?
Schritt 2
Anmeldung als „empadronamiento“ in Spanien
Anmeldung als „empadronamiento“ in Spanien
Sobald Sie eine Wohnung in Spanien haben, melden Sie sich beim Rathaus der Gemeinde Ihres Wohnsitzes, dem Ayuntamiento, an. Das sollte möglichst innerhalb von drei Monaten geschehen, feste Fristen gibt es aber nicht.
Schritt 3
Die Steuernummer N.I.E.
Die N.I.E. (Número de Identificatión de Extranjero) sie dient der Identifizierung von Ausländern bei geschäftlichen oder beruflichen Aktivitäten und erleichtert viele Geschäfte des Alltags, sie ist gleichzeitig auch die spanische Steuernummer. Ohne sie ist es schwierig, ein Bankkonto zu eröffnen, ein Auto oder eine Immobilie zu kaufen, einen Telefonanschluss anzumelden und vieles mehr.
Mit der N.I.E. werden Sie aber nicht automatisch in Spanien steuerpflichtig; denn die N.I.E. ist nur eine technische Identifizierungsnummer.
Die N.I.E. kann übrigens auch beantragt werden, wenn man sich nicht in Spanien anmeldet oder dort wohnt. Dann wird sie in Deutschland bei den spanischen Auslandsvertretungen (Botschaft und Konsulate) beantragt.
Schritt 4
Registrierung bei der Ausländerbehörde
Der bürokratische Aufwand zur Erlangung der Registrierung in der Ausländerbehörde ist zurzeit erheblich
Schritt 5
„Residencia“ Aufenthaltskarte, die Daueraufenthaltsgenehmigung
„Residencia“ Aufenthaltskarte, die Daueraufenthalts-Genehmigung
Als EU-Bürger sind Sie zu dieser Daueraufenthaltsberechtigung berechtigt, aber nicht verpflichtet.