Führerschein umtauschen in NUR 2 Schritte!
Muss der deutsche Führerschein in Spanien umgeschrieben werden?
Führerschein Umschreibung (nur EU und Schweiz)
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Führerschein-Umschreibung (canje del permiso de conducir)
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Wir übernehmen das, für Sie!
Welche Unterlagen benötige ich für die Umschreibung?
Attest, medizinischer Eignungstest – certificado médico
Hinsichtlich Ihrer körperlichen und psychischen Fahrtauglichkeit (“aptitudes psicofísicas”) müssen Sie sich in Spanien einem Gesundheitstest unterziehen.
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Sie müssen hierfür lediglich folgende 2 Schritte tun…
Das Ausfüllen der spanischen Formulare, sowie die Beantragung und Behördengänge, übernehmen wir für Sie.
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FAQ – häufig gestellte Fragen
Obligatorischer Umtausch Ihres Führerscheins in einem anderen EU-Land
Wann MUSS ich zwingend den Führerschein eintauschen?
In folgenden Fällen müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen:
HINWEIS
Nach Umtausch Ihres ursprünglichen Führerscheins gegen einen Führerschein des betreffenden Landes unterliegen Sie den Vorschriften dieses Landes in Bezug auf Fahrerlaubnisse (zum Beispiel hinsichtlich der Gültigkeitsdauer oder ärztlicher Untersuchungen).
Wie hoch ist Geldstrafe, wenn man mit einem ungültigen Führerschein in Spanien Auto fährt?
Wenn Sie mit einem ungültigen Führerschein in Spanien fahren, beträgt die Geldstrafe 200 € und hat keinen Einfluss auf die Höhe anderer von Ihnen begangener Verstöße. Wenn Sie keinen Wohnsitz in Spanien haben, müssen Sie das Bußgeld sofort vor Ort und Stelle bezahlen oder entsprechende Garantie hinterlegen.
Seit dem 19. Januar 2013 werden deutsche Führerscheine unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach zu erneuern. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Die Befristung bezieht sich lediglich auf das Führerscheindokument, und dient insbesondere der Aktualisierung des Namens und des Lichtbildes. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese bestehen lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Neu ist jedoch, dass aufgrund einer neuen Verordnung in Umsetzung eines EU-Beschlusses ältere deutsche Führerscheine in einer bestimmten Staffelung, abhängig vom Alter des Inhabers bzw. des Ausstellungsdatums, umgetauscht werden müssen.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das vorwiegend Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei den deutschen Fahrerlaubnisbehörden sowie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (auch Umtauschfristen)
Anerkennung, Umschreibung und Geltungsdauer deutscher Führerscheine in Spanien:
Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die von den Mitgliedstaaten der EU ausgestellt wurden, ist die am 19.01.2013 in Kraft getretene Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006, die mit dem Real Decreto 818/2009 vom 08.05.2009 in spanisches Recht umgesetzt wurde. Danach werden deutsche Führerscheine in allen Mitgliedsstaaten der EU grundsätzlich anerkannt. Ausnahmen gelten für Führerscheine, deren Inhaber/-innen noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie für die nationalen Führerscheinklassen M, L, S und T, die in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt werden müssen.
Deutsche Führerscheine mit einer befristeten Gültigkeitsdauer von 15 Jahren werden in Spanien anerkannt und müssen erst nach Ablauf der 15-jährigen Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umgetauscht werden.
Deutsche Führerscheine ohne eine befristete Gültigkeitsdauer, deren Inhaber/-innen seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie ihren Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien haben, unterliegen in Bezug auf Gültigkeitsdauer und Eignungstest den spanischen Rechtsvorschriften. Dies bedeutet, dass der deutsche Führerschein zwei Jahre nach Wohnsitznahme in einen spanischen befristeten Führerschein umgetauscht werden muss. Die Umtauschpflicht trifft auch auf Personen zu, die neben ihrem spanischen Wohnsitz zusätzlich auch noch in einem anderen Land amtlich gemeldet sind.
Ein freiwilliger Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen spanischen Führerschein ist jederzeit möglich und wird von den deutschen Auslandsvertretungen für dauerhaft in Spanien wohnhafte Personen empfohlen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Führerscheine von in Spanien wohnhaften Residenten, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellt wurden, aus Anlass von Verkehrsverstößen, die gemäß dem spanischen Punktesystem mit Abzug von Punkten verbunden sind, von den spanischen Behörden registriert werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der spanischen Straßenverkehrsbehörde DGT
Quelle, Merkblatt zum deutschen Führerschein in Spanien: