Führerschein umtauschen in NUR 2 Schritte!

Muss der deutsche Führerschein in Spanien umgeschrieben werden?

Führerschein Umschreibung (nur EU und Schweiz)

IST NUR FÜR RESIDENTE MÖGLICH!

Tauschen Sie Ihren Führerschein, bequem von Zuhause aus um, wir erledigen das für Sie.

Führerschein-Umschreibung (canje del permiso de conducir)

Tauschen Sie Ihren Führerschein aus Deutschland, Österreich oder Schweiz einfach online um!

Gebühr 330,- € MwSt./IVA. und Versand inklusive.

Wir übernehmen das, für Sie!

Welche Unterlagen benötige ich für die Umschreibung?

  • Kopie des Ausweises

  • Kopie der Residencia

  • Kopie der Wohnbescheinigung (Empadronamiento).

  • Original-Führerschein beim Beantragen!

  • 2 Passbilder – Fotos (32 x 26 mm).

  • Ärztliche Bescheinigung (Attest).

Attest, medizinischer Eignungstest – certificado médico

Hinsichtlich Ihrer körperlichen und psychischen Fahrtauglichkeit (“aptitudes psicofísicas”) müssen Sie sich in Spanien einem Gesundheitstest unterziehen.

Bestellen Sie Ihren Führerschein-Umtausch einfach ONLINE!

Sie müssen hierfür lediglich folgende 2 Schritte tun…

Schritt 1

klicken Sie weiter unten auf Bestellung.
Danach erhalten Sie eine E-Mail von uns, mit der weiteren Vorgehensweise und notwendigen Autorisierung zur Beantragung des Führerschein – Umtauschs.

Schritt 2

Gehen sie zu einem Arzt Ihrer Wahl hin.
Der Eignungstest – „certificado médico“ muss in einer autorisierten Arztklinik oder bei einem Arzt durchgeführt werden, der dafür die Zulassung hat. Danach geben Sie uns schriftlich per E-Mail Bescheid, und wir holen das Attest sowie die Dokumente per Kurier ab.

Das Ausfüllen der spanischen Formulare, sowie die Beantragung und Behördengänge, übernehmen wir für Sie.

Sparen Sie Ihre kostbare Zeit – Wir garantieren schnellste Bearbeitung.

MwSt./IVA. plus Versand inklusive.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Spätestens bei einem Aufenthalt in Spanien von mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr begründen Sie damit einen ordentlichen Wohnsitz in Spanien.

In der Regel erhalten Sie Ihren neuen Führerschein – Fahrerlaubnis eineinhalb Monate, nachdem Sie Ihre Unterlagen ausgefüllt haben. Sie erhalten die Fahrerlaubnis per Einschreibebrief mit der Post an die von Ihnen angegebene spanische Anschrift.

Ja, Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein, 3 Monate lang können Sie mit dem vorläufigen Führerschein fahren. Der vorläufige Führerschein wird während des Verfahrens ausgestellt.

Nein. Mit einem vorläufigen Führerschein können Sie nur innerhalb Spaniens fahren. Wenn Sie im Ausland fahren möchten, müssen Sie einen internationalen Führerschein bei einer der Verkehrszentralen oder -ämter beantragen. In diesem Fall müssen Sie online oder telefonisch unter 060 einen Termin vereinbaren.

Ja. Für den Umtausch oder die Erneuerung Ihres Führerscheins brauchen Sie einen medizinischen Eignungstest (Attest).

Der Eignungstest – „certificado médico“ muss in einer autorisierten Arztklinik, die dafür die Zulassung hat, durchgeführt werden. Getestet wird der allgemeine Gesundheitszustand und das Hör-, Seh- und Reaktionsvermögen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Klinik.

Nehmen Sie dazu folgende Dokumente zum Termin mit:

  • Residencia
  • Reisepass
  • Führerschein
  • 2 x Passfoto

Nachdem Sie das medizinische Eignungsgutachten (Attest) –„informe psicotécnico“ erhalten haben, holen wir diesen per Kurier bei Ihnen ab.

  • Führerschein Umschreibungen (canje del carnet), ist nur mit Residencia mögli

Nein. Der Führerschein wird eingezogen und Sie bekommen einen (zeitlich, auf 3 Monate begrenzten) spanischen Führerschein.

Rechnen Sie mit ca. 45 Tage, in der Regel erhalten Sie Ihren neuen Führerschein – Fahrerlaubnis eineinhalb Monate, nachdem Ihr Führerschein zuerst im Land der Ausstellung auf Gültigkeit geprüft wurde.

Nachdem Ihr Führerschein eingezogen wurde, erhalten Sie einen provisorischen Führerschein.

Dieser gilt aber nur für Spanien, nicht im Ausland!

Spanien hat Abkommen mit zahlreichen Ländern, sodass wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden, nur einige behördliche Maßnahmen unternommen werden müssen und der ausländische Führerschein abgegeben werden muss, um den spanischen Führerschein zu erhalten.

In jedem Abkommen werden die Bedingungen für jedes Land und für jede Führerschein- oder Lizenzklasse definiert, dabei sind die grundsätzlichen Voraussetzungen, die Aufenthaltskarte -umgangssprachlich Residencia, der Nachweis der erforderlichen psychophysischen Fähigkeiten – Ärztliches Attest, den ausländischen Führerschein, der Nachweis im Ausland nicht des Führerscheins entzogen worden zu sein und 3 Passbilder.

Im Ausland erstellte Führerscheine werden unter keinen Umständen umgeschrieben, wenn der Antragsteller bereits vor der Unterzeichnung des besagten Abkommens in Spanien seinen Wohnsitz hatte.

Algerien – Argentinien – Bolivien – Brasilien – Chile – Dominikanische Republik – E.U. – Ecuador – El Salvador – Guatemala – Kolumbien – Königreich Marokko – Mazedonien – Nicaragua – Peru – Panama – Paraguay – Philippinen – Serbien – Türkei – Tunesien – Uruguay – Ukraine – Venezuela

Obligatorischer Umtausch Ihres Führerscheins in einem anderen EU-Land

Wann MUSS ich zwingend den Führerschein eintauschen?

In folgenden Fällen müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen:

  • Ihr Führerschein ist verloren gegangen, wurde gestohlen oder ist beschädigt.

  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mehr als zwei Jahren im Ausland und besitzen einen Führerschein mit unbegrenzter Geltungsdauer (nur auf Verlangen der nationalen Behörden Ihres Wohnsitzlandes).

  • Sie haben gegen die Straßenverkehrsordnung in dem Land verstoßen, in dem Sie leben.

HINWEIS

Nach Umtausch Ihres ursprünglichen Führerscheins gegen einen Führerschein des betreffenden Landes unterliegen Sie den Vorschriften dieses Landes in Bezug auf Fahrerlaubnisse (zum Beispiel hinsichtlich der Gültigkeitsdauer oder ärztlicher Untersuchungen).

Wie hoch ist Geldstrafe, wenn man mit einem ungültigen Führerschein in Spanien Auto fährt?

Wenn Sie mit einem ungültigen Führerschein in Spanien fahren, beträgt die Geldstrafe 200 € und hat keinen Einfluss auf die Höhe anderer von Ihnen begangener Verstöße. Wenn Sie keinen Wohnsitz in Spanien haben, müssen Sie das Bußgeld sofort vor Ort und Stelle bezahlen oder entsprechende Garantie hinterlegen.

Seit dem 19. Januar 2013 werden deutsche Führerscheine unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach zu erneuern. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Die Befristung bezieht sich lediglich auf das Führerscheindokument, und dient insbesondere der Aktualisierung des Namens und des Lichtbildes. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese bestehen lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.

Neu ist jedoch, dass aufgrund einer neuen Verordnung in Umsetzung eines EU-Beschlusses ältere deutsche Führerscheine in einer bestimmten Staffelung, abhängig vom Alter des Inhabers bzw. des Ausstellungsdatums, umgetauscht werden müssen.

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das vorwiegend Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei den deutschen Fahrerlaubnisbehörden sowie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (auch Umtauschfristen)

Anerkennung, Umschreibung und Geltungsdauer deutscher Führerscheine in Spanien:

Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die von den Mitgliedstaaten der EU ausgestellt wurden, ist die am 19.01.2013 in Kraft getretene Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006, die mit dem Real Decreto 818/2009 vom 08.05.2009 in spanisches Recht umgesetzt wurde. Danach werden deutsche Führerscheine in allen Mitgliedsstaaten der EU grundsätzlich anerkannt. Ausnahmen gelten für Führerscheine, deren Inhaber/-innen noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie für die nationalen Führerscheinklassen M, L, S und T, die in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt werden müssen.

Deutsche Führerscheine mit einer befristeten Gültigkeitsdauer von 15 Jahren werden in Spanien anerkannt und müssen erst nach Ablauf der 15-jährigen Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umgetauscht werden.

Deutsche Führerscheine ohne eine befristete Gültigkeitsdauer, deren Inhaber/-innen seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie ihren Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien haben, unterliegen in Bezug auf Gültigkeitsdauer und Eignungstest den spanischen Rechtsvorschriften. Dies bedeutet, dass der deutsche Führerschein zwei Jahre nach Wohnsitznahme in einen spanischen befristeten Führerschein umgetauscht werden muss. Die Umtauschpflicht trifft auch auf Personen zu, die neben ihrem spanischen Wohnsitz zusätzlich auch noch in einem anderen Land amtlich gemeldet sind.

Ein freiwilliger Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen spanischen Führerschein ist jederzeit möglich und wird von den deutschen Auslandsvertretungen für dauerhaft in Spanien wohnhafte Personen empfohlen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Führerscheine von in Spanien wohnhaften Residenten, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellt wurden, aus Anlass von Verkehrsverstößen, die gemäß dem spanischen Punktesystem mit Abzug von Punkten verbunden sind, von den spanischen Behörden registriert werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der spanischen Straßenverkehrsbehörde DGT

Quelle, Merkblatt zum deutschen Führerschein in Spanien: