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Existensgründung

Haben Sie darüber nachgedacht, ein eigenes Unternehmen zu gründen?
Neuanfang in Spanien – Existensgründung! Was müssen EU- Bürger tun, um in Spanien als Gewerbetreibende tätig werden zu können?

Wollen Sie als Selbständiger (Autónomo) in Spanien wirtschaftliche Aktivitäten nachgehen, müssen Sie sich zuvor beim Finanzamt in Spanien anmelden. Dafür ist mittels Antragsformular (Modelo) ein Antrag auf Eintragung und Anmeldung (Alta) in das Steuerregister (Censo) der Unternehmer, Freiberufler erforderlich.

KURZFORM:

Gewerbeanmeldung: (Alta en impuestos sobre Actividades Económicas)
Diese muss bei der AEAT (Finanzamt) beantragt werden.

Benötigte Formulare: N.I.E. (Número de Identificación para extranjeros – Ist gleichzeitig auch die Steuernummer für Ausländer, der N.I.F. = Número Identificación Fiscal) oder die Residencia, Personalausweis / Pass sowie eine spanische Adresse. Erforderlich dafür sind die Anmeldeformulare: Modelo 036 („declaración censal“) oder gegebenenfalls das vereinfachte Formular Modelo 037 („declaración censal simplificada“), je Fall, unterschiedlich.

Danach muss innerhalb von 14 Tagen die Gewerbesteuer entrichtet werden ( Impuesto sobre actividades economicas = I.A.E.)
Die Gewerbesteuer variiert je nach Branche und Gemeinde. Als nächster Schritt erfolgt die Declaración Censal – Meldung Anmeldung beim Finanzamt.
Hierbei wird bestimmt, welche vierteljährlichen Voranmeldungen zu entrichten sind.

Schließlich muss sich der Einzelunternehmer bei der Seguridad Social (Pflichtversicherung für Selbständige) anmelden.
Der monatliche Beitrag beträgt momentan ca. 290,- Euro. Unternehmer, die eine Geschäftstätigkeit mit Publikumsverkehr ausüben wollen, müssen außerdem zusätzlich die Licencia de Apertura (städtische Eröffnungsgenehmigung) einholen.

AUSFÜRLICH:

Erforderliche Schritte zur Registrierung als Selbständiger, Freiberufler im Jahr 2021

Der Registrierungsprozess für Selbständige besteht im Wesentlichen aus zwei Verfahren, die alle Selbständigen durchlaufen müssen: Registrierung beim Finanzamt (Hacienda, AEAT= Agencia Estatal de Administración Tributaria) und die Registrierung bei der Sozialversicherung (tesorería general de la seguridad social).

Darüber hinaus gibt es andere Verfahren, denen sich der Unternehmer je nach auszuführender Tätigkeit stellen müsste. Wenn Sie beispielsweise ein Geschäft eröffnen oder verantwortliche Mitarbeiter haben, müssen Sie zusätzliche Verfahren durchführen, z. B. die Registrierung der Mitarbeiter bei der Sozialversicherung.

In jedem Fall gibt es zwei Verfahren, die alle Unternehmer durchführen müssen, um ihre Tätigkeit aufzunehmen:

Registrierung beim Finanzministerium über die Formulare Modelo 036 oder gegebenenfalls Modelo 037.

Registrierung bei der Sozialversicherung nach dem Modell TA.0521.

Die Registrierung bei der Sozialversicherung besteht im Wesentlichen aus der Einreichung des Formulars TA.0521. In diesem Prozess müssen auch der D.N.I. (Documento Nacional de Identidad) oder bei Ausländer der Reisepass (RP), Bundespersonalausweis (BPA) , N.I.E. Nummer  und die Anzahl der mit der Sozialversicherung verbundenen Personen angegeben werden. Es ist ratsam, darauf vorbereitet zu sein: Es ist wichtig, einerseits die Grundlage der Beiträge  und die Berechnung der monatlich zu zahlenden Selbstständigenquote zu berücksichtigen und zum anderen die *Flatrate und andere Hilfsmittel, die die Zahlung von Beiträgen reduzieren können.

Wenn diese Fragen geklärt sind und Sie selbst eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen, müssen Sie auch im Sonderregime für Selbstständige (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos, kurz RETA) registriert sein.

Es ist am besten, beides  gleichzeitig zu registrieren, da nur in diesem Fall – wenn das Datum der Registrierung bei der Sozialversicherung und das Datum der Registrierung bei dem RETA gleich sind – Selbstständige sich für den Pauschalpreis (*Flatrate ) entscheiden können,  solange die Voraussetzungen erfüllt sind, um davon zu profitieren.

Wenn die Daten nicht übereinstimmen, ändern sich die Dinge. Wenn Sie sich zuerst im FA und dann in der Sozialversicherung registriert haben, ist das Datum rückwirkend und Sie müssen die Tage der Differenz bezahlen. Wenn Sie sich dagegen schon einmal bei der Sozialversicherung registriert haben, haben Sie 30 Tage Zeit, dies beim FA zu tun. In keinem dieser beiden Fälle hätten Sie die Möglichkeit, auf die Flatrate zuzugreifen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, um sich im RETA zu registrieren:

Gehen Sie persönlich zu einer der  Sozialversicherungsdelegationen, wo Sie das TA.0521-Formular zusammen mit Fotokopien Ihres RP oder BPA und NIE oder die Residencia einreichen müssen.

Auch möglich über  das Internet. Um jedoch auf diese Option zugreifen zu können, benötigen Sie das digitale Zertifikat oder  die Cl@ve. In diesem Fall kann die Registrierung sofort durch Ausfüllen des Formulars TA 0521 online über die elektronische Zentrale des Finanzministeriums gesendet werden. Wenn Sie sich für diese zweite Möglichkeit entscheiden, müssen Sie eine spanische Mobiltelefonnummer angeben, an die automatisch eine Nachricht mit einem Code gesendet wird, von der aus der Vorgang abgeschlossen werden kann.

Das Modell, das ausgefüllt und zur Registrierung bei der Sozialversicherung abgeliefert werden muss, ist wie bereits erwähnt das TA.0521 und besteht aus zwei Seiten. Die ersten Seiten sind personenbezogene  Daten, Angaben zum Antrag, zur beruflichen Tätigkeit und für die Lastschrift von Gebühren und weiteres  abgefragt. Darüber hinaus wird in Abschnitt 3 des Modells das Epigraf der  IAE angefordert, bei der Sie sich beim Finanzamt registriert haben.

Direkt neben dem IAE-Epigraf wird der CNAE-Code (Clasificación Nacional de Actividades Económicas) angefordert.

Die CNAE-Codes entsprechen den IAE-Überschriften (I.A.E.=Impuesto sobre Actividades Económicas), dienen jedoch statistischen Zwecken und nicht der Steuerkontrolle.

CNAE-Codes: https://www.boe.es/buscar/pdf/2007/BOE-A-2007-8824-consolidado.pdf

Das zweite Blatt ist etwas komplexer, da es mehrere Optionen zur Auswahl enthält. Dies beinhaltet zum Beispiel die Wahl der Beitragsbasis oder der Berufsgenossenschaft Versicherung (MUTUAS DE ACCIDENTES DE TRABAJO). Dieser letzte Vorgang ist obligatorisch, verursacht jedoch keine zusätzlichen Kosten. Beide Themen werden in Zukunft sehr wichtig sein, da die Beitragsbasis die Leistungszahlungen wie vorübergehende Erwerbsunfähigkeit, Einstellung der Tätigkeit oder Pensionierung dadurch bestimmt werden, die der Selbständige erhalten wird, und die jeweilige Berufsgenossenschaft die zuständige Stelle sein wird für die Abwicklung und Zahlung all dieser Leistungen.

Die Anmeldung bzw. Registrierung im Finanzministerium ist der erste Schritt, mit dem ein Unternehmer dem Finanzamt (FA) mitteilt, dass er seine Tätigkeit als Selbständiger aufnehmen wird. Dies ist ein obligatorischer Schritt: Für Jede natürliche Person oder juristische Person (Firma), die eine  wirtschaftliche Tätigkeit in Spanien beginnt, muss sich im Voraus beim Finanzamt Anmelden und  registrieren lassen.

Um sich beim FA Anzumelden-registrieren zu lassen, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten und Modelle: 036 und 037. Um den Beginn der Aktivität mitzuteilen, muss das Formular ausgefüllt und persönlich eingereicht oder online über die Website der Agentur an das FA übermittelt werden.

Es ist wichtig, das Formular korrekt auszufüllen, da abhängig von den Feldern, die  auf dem Formular markiert werden, einige oder andere Steuerpflichten entstehen. In den Modellen  werden wichtige Aspekte ausgewählt, bei denen besondere Sorgfalt geboten ist.

Der erste wichtige Schritt, um mit dem Ausfüllen dieser Modelle zu beginnen, besteht darin, die IAE –Aktivität (Impuesto sobre Actividades Económicas), in der sich die Aktivität befinden wird, klar zu definieren. Dies ist eine der Hauptschwierigkeiten, die bei der Registrierung beim FA  auftreten. Abhängig von der gewählten Position ändern sich sowohl die Art der Abrechnung – mit oder ohne Mehrwertsteuer, mit oder ohne Einkommensteuer (IRPF)- als auch die einzureichenden vierteljährlichen Erklärungen (Declaración Trimestral).

Vereinbaren Sie einen Termin bei der Steuerbehörde.

Nachdem Sie die IAE ausgewählt haben, in die die Aktivität am besten passt, müssen Sie zunächst einen Termin auf der Website der Steuerbehörde vereinbaren. Dazu müssen Sie:

Zur Webseite des Finanzamtes gehen auf cita previa AEAT klicken, wo Sie aufgefordert werden, Ihre NIE Nummer, Ihren Nachnamen und Ihren Vornamen einzugeben.

Unter den zwei möglichen Verfahren müssen Sie die Option Cl@ve PIN oder die Akkreditierung durch das digitale Zertifikat (certificado digital) auswählen.

Sie werden vier Kästchen sehen, die Sie aktivieren können. Wählen Sie die mit 036/037. IAE. NIF. Beschriftet und ändert die Adresse und vervollständigt den Rest der Daten (Handynummer und E-Mail), um einen Termin anzufordern.

Um die Registrierung im Censo vom  FA  zu formalisieren, gibt es zwei Möglichkeiten:

Präsentieren Sie das 036- oder das 037-Formular. Es ist notwendig, die Unterschiede zu verstehen und eines der beiden zu wählen: Während das Modelo 036 insgesamt 8 Blätter hat, hat das Modelo 037 nur 3, die Erklärung,  dass Modell 037 – ist die vereinfachte Version von 036 – und ist nicht für jeden  Selbstständigen verfügbar. Darüber hinaus muss das Modell  036 auch vorgelegt werden, wenn Sie Produkte außerhalb der Europäischen Union verkaufen möchten. Die Auswahl des Modells empfehlen wir  von  Experten,  die die verschiedenen Bereiche des einzureichenden Formulars  untersuchen – ob es sich um 036 oder 037 handelt.

Bedenken Sie:

Man  MUSS vorsichtig sein, da die Registrierung der sensibelste Teil des Prozesses ist, in dem nicht nur die personenbezogenen Daten mitgeteilt werden, sondern auch die Aktivität, die sich der Unternehmer widmen wird, der Standort des Geschäfts ist auch wichtig wegen der Steuern (Lokale Steuern) die Sie zahlen müssen.

Wenn Sie sich für die Online-Methode entscheiden, um eines der beiden Modelle zu präsentieren, ist wie bereits erwähnt hierfür entweder die Cl@ve ein PIN-Code oder ein digital Zertifikat notwendig.

Quelle:

AGENCIA ESTATAL DE ADMINISTRACIÓN TRIBUTARIA Guia censal

AEAT

Alternative zur Gewerbeanmeldung:

Gründung einer spanischen Gesellschaft eine Sociedad Limitada (SL – spanische GmbH) oder eine Sociedad Anónima (SA – spanische AG). Eine Gesellschaft bietet sowohl Haftungsschutz sowohl zahlreiche andere Vorteile.

Sociedad limitada (S.L.): spanische GmbH

Sociedad Anónima (S.A.): Spanische Aktien Gesellschaft

Sociedad Unipersonal (S.L.U.): Einmanngesellschaft

Actividad mercantil : Handelstätigkeit