BESCHEINNIGUNG NO RESIDENTE

Certificado no residente

Certificado de no residente – Nichtansässigkeitsbescheinigung

Jeder Ausländer, der aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen seinen Ausländerstatus in Spanien nachweisen möchte, kann eine von der Generaldirektion der Polizei ausgestellte Bescheinigung über den Nichtaufenthalt in Spanien beantragen.

Die Nichtaufenthaltsbescheinigung ist ab Ausstellung drei Monate gültig und die Bearbeitung dauert in der Regel etwa 3 – 4 Wochen.

Diese Bescheinigung ist für Ausländer, die nachweisen müssen, dass sie nicht in Spanien wohnen.

Sie brauchen dafür:

  • 1

    Schreiben in dem das Verfahren beantragt wird.

  • 2

    In Original des offiziellen Formulars modelo EX15. Auf Computer oder per Schreibmaschine ausgefüllt.

  • 3
    Formular modelo 790 Konsulargebühren-Zahlungsformular, Code 012.
  • 4

    Vollständige Kopie des gültigen Reisepasses. Von allen Seiten gestempelt oder nicht.

  • 5

    Unterlagen, die den Grund Ihrer Anfrage begründen.

  • Nicht Residenten Bescheinigung

    150,00 

    MwSt./ IVA inklusive

Certificado no residente

Wen Sie aus irgendeinem Grund nicht persönlich erscheinen können oder wollen, können Sie die Bescheinigung Mittels Bevollmächtigung erhalten. In der Vollmacht wird  ausdrücklich festgehalten, dass der Bevollmächtigte befugt ist, den Antrag auf Einholung der Nichtansässigkeitsbescheinigung des Betroffenen zu stellen.

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