Certificado de no residente – Nichtansässigkeitsbescheinigung Jeder Ausländer, der aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen seinen Ausländerstatus in Spanien nachweisen möchte, kann eine von der Generaldirektion der Polizei ausgestellte Bescheinigung über den Nichtaufenthalt in Spanien beantragen. Die Nichtaufenthaltsbescheinigung ist ab Ausstellung drei Monate gültig und die Bearbeitung dauert in der Regel etwa 3 – 4 […]