Das sogenannte „Beckham-Gesetz“
Ein Überblick über das spanische Steuerregime
Das „Beckham-Gesetz“, offiziell als Sonderregelung für nach Spanien entsandte Arbeitnehmer bekannt, ist ein spezielles Steuermodell, das im Jahr 2005 eingeführt wurde. Ziel dieser Regelung war es, hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland nach Spanien zu holen, indem ihnen für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren steuerliche Vorteile gewährt werden.
WESENTLICHE VORTEILE DES BECKHAM-GESETZES
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Änderungen ab 2023
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 28/2022 (auch als „Start-up-Gesetz“ bekannt) am 1. Januar 2023 wurden die Regelungen des Beckham-Gesetzes überarbeitet. Diese Neuerungen erweitern den Kreis der Berechtigten und passen die steuerlichen Vorteilean die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an.
Rechtsgrundlage und weitere Informationen
Die gesetzliche Grundlage des Beckham-Gesetzes findet sich in Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes (Ley 35/2006, de 28 de noviembre). Die aktuelleVersion ist im spanischen Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado) einsehbar.
Für eine fundierte Beratung und zur Klärung, ob diese Steuerregelung für Sie infragekommt, ist es empfehlenswert, sich an einen Experten für spanisches Steuerrecht zuwenden. Steuerberater und Anwälte mit Spezialisierung auf dieses Thema können Ihnenindividuell weiterhelfen.
Rechtsgrundlage und weitere Informationen