Das sogenannte „Beckham-Gesetz“

Ein Überblick über das spanische Steuerregime

Das „Beckham-Gesetz“, offiziell als Sonderregelung für nach Spanien entsandte Arbeitnehmer bekannt, ist ein spezielles Steuermodell, das im Jahr 2005 eingeführt wurde. Ziel dieser Regelung war es, hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland nach Spanien zu holen, indem ihnen für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren steuerliche Vorteile gewährt werden.

WESENTLICHE VORTEILE DES BECKHAM-GESETZES

Fester Steuersatz:

Statt des progressiven Einkommenssteuersystems, das für in Spanien ansässige Personen Steuersätze von bis zu 47 % vorsieht, können berechtigte Personen einen festen Steuersatz von 24 % auf ihr in Spanien erzieltes Einkommen anwenden.

Beschränkte Steuerpflicht:

Nur Einkünfte, die in Spanien generiert werden, unterliegen der spanischen Besteuerung. Einkünfte aus Quellen außerhalb Spaniens bleiben steuerfrei.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

  • 1

    Kein vorheriger Wohnsitz in Spanien:

    Die Person darf in den fünf Jahren vor ihrem Umzug nicht steuerlich in Spanienansässig gewesen sein.

  • 2

    Beruflicher Hintergrund:

    Der Zuzug nach Spanien muss mit einer beruflichen Tätigkeit verbunden sein, z. B. durch einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen in Spanien oder einerNiederlassung eines ausländischen Unternehmens.

  • 3

    Frist für den Antrag:

    Die Sonderregelung muss spätestens sechs Monate nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit in Spanien beantragt werden.

Änderungen ab 2023

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 28/2022 (auch alsStart-up-Gesetzbekannt) am 1. Januar 2023 wurden die Regelungen des Beckham-Gesetzes überarbeitet. Diese Neuerungen erweitern den Kreis der Berechtigten und passen die steuerlichen Vorteilean die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an.

Rechtsgrundlage und weitere Informationen

Die gesetzliche Grundlage des Beckham-Gesetzes findet sich in Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes (Ley 35/2006, de 28 de noviembre). Die aktuelleVersion ist im spanischen Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado) einsehbar.

Für eine fundierte Beratung und zur Klärung, ob diese Steuerregelung für Sie infragekommt, ist es empfehlenswert, sich an einen Experten für spanisches Steuerrecht zuwenden. Steuerberater und Anwälte mit Spezialisierung auf dieses Thema können Ihnenindividuell weiterhelfen.

Rechtsgrundlage und weitere Informationen

Das Gesetz richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte, die aus beruflichen Gründennach Spanien ziehen und in den letzten fünf Jahren keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hatten.

Die Regelung gilt für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren, beginnend mit dem Jahr, in dem die Tätigkeit in Spanien aufgenommen wird.

Nein, unter dem Beckham-Gesetz werden nur Einkünfte, die in Spanien erzielt werden, besteuert. Auslandseinkünfte bleiben steuerfrei.

Der Antrag auf Anwendung des Sonderregimes muss innerhalb von sechs Monatennach Beginn der beruflichen Tätigkeit in Spanien gestellt werden.

Mit dem neuenStart-up-Gesetzwurde der Kreis der Berechtigten erweitert. Zudemwurden die Regelungen an die wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst, um mehrFachkräfte anzusprechen.

Unter bestimmten Bedingungen, die im neuenStart-up-Gesetzdefiniert sind, könnenauch Unternehmer und Selbstständige diese Regelung nutzen.

Die genauen Details sind in Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzesgeregelt. Ein Steuerberater mit Spezialisierung auf das spanische Steuerrecht kannIhnen bei der Klärung Ihrer individuellen Situation helfen.